Als Jurist müsstest Du aber eigentlich den Unterschied zwischen einer gedruckten Preisliste und einer Internetseite
kennen!
Weil es hier in verschiedenen Themen immer wieder mal lustig durcheinander gerät hier einmal einen kleinen und bewusst kurzen Exkurs über Preislisten, Prospekte und Co. und was das für die Verbindlichkeit von Ausstattungsmerkmalen angeht:
Was in einer Preisliste steht oder nicht steht ist ziemlich egal, das ist und bleibt immer nur eine Preisübersicht, auf Grund dessen der Käufer dem Verkäufer ein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages macht oder diese Preisübersicht zur Basis einer Preisverhandlung macht. Mehr nicht! Eine Übersicht!
Prospekte: Ebenfalls eine Übersicht und enthält auf der letzten Umschlagsseite nicht ohne Grund den Hinweis: "Wir behalten uns Änderungen von Konstruktion und Ausstattung vor." Ebenso die Homepage für die das gleiche gilt.
Bestellung und Auftragsbestätigung listen dagegen detailliert alle Ausstattungsmerkmale einzeln auf! Steht dort etwas nicht drin, kann und sollte man auch nicht erwarten, dass es geliefert wird. Steht da drin "Volllederausstattung" und sind die Türverkleidungen nicht aus Leder besteht ein Anspruch auf Nachbesserung, bzw. Wandlung oder Minderung.
Steht in der Auftragsbestätigung z.B. "Radio 600 IntelliLink" und ist dieser Zusatz IntelliLink nicht näher beschrieben, erst dann kommen wieder die Prospekte bzw. auch die Produktbeschreibung auf der Homepage zum tragen! Denn die dortigen Produktbeschreibungen werden dann zu Hilfe genommen. So in diesem Beispiel die klare Aussage "IntelliLink bedeutet die Übetragung von ausgewählten Smartphone Inhalten" und die Sprachsteuerung.
Es ist somit nicht wie sehr häufig in Diskussionen zu beobachten (alleine) entscheidend, was jetzt im Prospekt oder der Preisliste, oder einem Aufdruck auf der Werbewand in xyz steht, sondern primär das, was im Auftrag und der Auftragsbestätigung steht. Erst hilfsweise können Prospekte / Homepage-Angaben etc. zur näheren Spezifizierung von Produktmerkmalen Relevanz erlangen.
Soviel dazu.