Beiträge von Mokka-MG1962

    Wie oft muss ich dir noch belegen, dass ein Supermarktplatz der öffentlichen Strassenverkehrsordung unterliegen und somit das Schild Gültigkeit hat.



    Ja, auf Supermarkt-Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern sie nicht durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen abgetrennt sind und somit als öffentlich zugänglich gelten.


    Grundlagen der StVO:

    Die StVO legt grundlegende Regeln für den Straßenverkehr fest, wie beispielsweise die Regeln für Vorfahrt, Geschwindigkeit, Parken und Halten, sowie die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme



    Hier noch was dazu.


    Wenn ein Fahrzeug eine Ladesäule auf einem Supermarktparkplatz blockiert, sollte das Ordnungsamt oder die Polizei informiert werden. Diese können dann einen Abschleppdienst beauftragen, um das Problem zu lösen

    Der Mokka muss nicht jährlich zur Inspektion.

    Die erste nach einem Jahr, danach alle zwei Jahre oder 25.000km.


    Das stimmt so nicht.


    Siehe hier:


    Da sollte man sich vor dem Kauf gut überlegen ob man ein Auto möchte das serienmäßig lange Standzeiten an der Ladesäule verbaut hat ...


    Da Schlimme daran ist, dass man auf diese Problematik beim Kauf nicht unbedingt hingewiesen wird und das erst im Nachhinein dann feststellt. Da kann man leider nicht überlegen, weil man es einfach nicht weiß. Ich wusste das, weil ich mich vorher informiert hatte.


    Man bekommt das Auto mit dem Hinweis verkauft, Ladezeit von 10->80% in ca 30 Minuten am Schnelllader. Man sagt aber nicht dazu, dass es im Winter DEUTLICH länger dauert, wenn man keine Akkuvorkonditionierung hat.


    Wenn man sich vorher nicht selber informiert, erlebt man dann eine böse Überraschung, wie hier in dem Fall der Themenersteller.


    Für die, die zu Hause an der Wallbox laden, ist es irrelevant. Die laden über Nacht. Aber am Schnelllader macht das schon eine Menge aus.