Bei einem Kaufvertrag geht es doch um Leistung gegen Leistung: Bares gegen Ware, gem. Vereinbarung + Unterlagen etc.
Und wenn es davon entsprechende Abweichungen gibt, kann auch davon zurückgetreten werden.
Selbst der Hersteller kann das: Wenn ihm die Fabrik abbrennt, kann er den Vertrag nicht erfüllen und hat eben bei höherer Gewalt etc. seine Möglichkeiten dazu
Wenn ein Motor bestellt +angeboten, aber nach 1 Jahr Wartezeit noch immer das Fahrzeug nicht geliefert wird, der Motor vielleicht sogar aus dem Programm fliegt.
Dann muss/wird es auch für den Kunden entsprechende Möglichkeiten zum Rücktritt geben.
Etc.