aha....
an sich ist ja nicht die AHK das Limit. Die können ganz anderes ab(!)
Eben der Wagen/Fzg-Hersteller macht diese limitierte Vorgaben auf Grund seiner technischen/konstruktiven Auslegung (Fahrwerk, Bremsen, Motor, Kühlung,....)!
Aber mal gespannt, wenn es denn mit Einzelabnahme dann tatsächlich 65 kg sein dürfen!
Brauchst du es konkret um diesen höheren Wert? 2 E-Bikes angedacht?