Hallo Marc ,
ich habe ja die Befürchtung , dass dein Töchterchen wenn sie beim Einsteigen abrutscht sich eher mit Trittbrett weh tut als ohne ----- gerade an den Schienbeinen ???
Und Kinder in dem Alter krabbeln ja eher rein und stehen dann auf ??
Meine Tochter hab ich im Alter von 2 Jahren noch reingehoben ...( glaub ich ????
)
LG
Bohne007
Beiträge von Bohne 007
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Hallo Helferlein ,
herzlichen Glückwunsch zur blauen Bohne , endlich hats bei Dir auch geklappt !
Und so ein rotes Nummernschild auf Blau hat doch auch was ..
Halt die Stosstange immer schön sauber und den Briefkasten Zettelfrei !
LG
Bohne007 -
Hallo Mokkajaner ,
viele von uns habens vermutet jetzt wirds auch bestätigt , soooooo viele Mokkabestellungen und positive Zukunftsaussichten !
hier der Link dazu für alle Interessierten
http://www.berliner-umschau.de…ung&storyid=1378287779672Viel Spass
Eure Bohne007
PS : Hatte irgendwie mit mehr Mokkabestellungen gerechnet -
Ganz dolle herzlichen Glückwunsch an alle neuen Mokka driver und Besitzer !!
Habe etwas den Überblick verloren , wer durfte über Los gehen ( und nen Mokka abholen ) wer musste eine Runde aussetzen oder wer begibt sich direkt ins Gefängnis ( und geht nicht über Los und zieht keinen Mokka ein ) ???
Irgendwie-irgendwo-irgendwann , jeder an seinen Mokka kann !!!!!!!!!!!
ooops .................
Also , nochmals , herzlichen Glückwunsch , allzeit knitterfreie und zettelfreie Fahrt ..... Und aufpassen auf das schöne Stück ....
LG
Eure Bohne 007 -
Hallo Jüwe ,
Hatte mir die "neueste " PDF-version schon vor einiger Zeit runtergeladen , kann jetzt nicht mehr nachvollziehen wann und wo .
Kann Dich aber sehr gut verstehen, dass Du die originale Papierversion bevorzugst .Man ist nie zu blöde ( Zitat!) ----- aber man kann doch in der Fülle der Informationen mal was übersehen !!!!!
Und das macht uns zu Menschen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und nur Menschen dürfen Mokka fahren .....
LG
Bohne007 -
Hallo Jüwe ,
meinst Du die da ?
http://www.opel.de/fahrzeuge/m…nenwagen/mokka/index.htmlAuch für alle anderen zum Runterladen , lesen und auswendiglernen ......
Ich kanns immer noch nicht ganz
LG Bohne007 -
Björn
Danke ...ZitatGenau so ist es verkehrt! Deswegen die vielen Missverständnisse:
Du hast da vollkommen Recht , habe mich falsch ausgedrückt , es ist die Aufforderung , dass der Käufer zu diesem Preis ein Angebot/Antrag machen kann ...
Sonst würde die Preisfindung zu lange dauern ....---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zustande-
kommen
des Kauf-
vertragesEin Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft bei dem zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden müssen. Die zuerst abgegebene Willenserklärung bezeichnet man als Antrag, die Zustimmungserklärung heißt Annahme. Sowohl der Antrag als auch die Annahme können vom Käufer oder Verkäufer gestellt werden
Und :
Eine Bestellung ist die verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, Waren zu festgelegten Bedingungen zu kaufen.
Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist es, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft streng unterschieden werden (Trennungsprinzip) und sogar in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind (Abstraktionsprinzip). Das Eigentum an der Kaufsache geht nicht bereits durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über, sondern muss durch einen gesonderten Vertrag, das dingliche Verfügungsgeschäft, übertragen werden. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis. Nach deutschem Recht kommt es daher bei der Abwicklung eines normalen Barkaufs zu drei Verträgen: (schuldrechtlichem) Kaufvertrag, (dinglicher) Übereignung der Kaufsache und (dinglicher) Übereignung des Geldes. Dabei ist denkbar, dass allein das Verpflichtungsgeschäft (Kauf) unwirksam ist, das Verfügungsgeschäft (Übereignung) aber wirksam. Der Käufer kann dann wirksam Eigentümer geworden sein, wegen Fehlens eines Rechtsgrundes (wirksamer Kaufvertrag) kann aber ein Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums aus ungerechtfertigter Bereicherunggegen ihn bestehen.
In anderen Ländern gilt das Einheitsprinzip: Kauf und Eigentumsübergang bilden eine Einheit ( Wikipedia)
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Das meinte ich mit " in Deutschland sehr speziell -- hatte es nur sehr laienhaft ausgedrückt --sorry
Ist halt auch schon sooooooooooooooo lange her , dass ich das mal gehört hatte und im Vergessen war ich immer der erste ...!
Mehr kann ich dazu leider mit meinem vergessenen Halbwissen nicht beitragen , mehr weiss ich nicht und sonst wirds auch zu speziell ???
Eure Bohne 007 -
Ach Jüwe Du Schlingel , jetzt haste mich ...auf´m linken Fuss erwischt !
Bin selbst kein RA , kann Dir also keine absolut richtige und eventuell befriedigende Antwort geben , da sich meines Erachtens sogar die verschiedensten Juristen darüber nicht einig sind :
Also Ich probiers mal , auf diesem glatten parkett selbstverständlich ohne gewähr und sehr sehr Amateurhaft :
In Deutschland ist das sehr speziell , weil ein kauf auf drei verschiedenen Einzelabläufen besteht :
Beispiel Semmelkauf :
Preisschild im Geschäft , Semmel 30 ct -------Phase 1 ---Angebot !
Kunde sagt im Geschäft : die nehm ich einmal bitte :-------Phase 2 -----Annahme des Angebotes !
Kunde gibt 30 ct und Geschäft gibt Semmel :-------Phase 3 -----Übergabe Zug um Zug Inbesitznahme des Eigentumrechts .
Also habe ich -- glaube ich -- mit der verbindlichen Bestellung Phase 1 und Phase 2 ( Angebot und Annahme ) abgewickelt mit der Willenserklärung der zukünftigen Inbesitznahme des Eigentumrechtes an der Sache / Gegenstand also Phase 3 !
Bei einem Kauf habe ich -- glaube ich -- schon die Eigentumsrechte in Besitz genommen aber die Sache noch nicht übernommen ?
Verwirrend ...............
Habe im Netz , als ich mich gerade näher informieren wollte festgestellt , dass im Autokauf anscheinend der Kaufvertrag und die verbindliche Bestellung rechtlich fliessend ineinander übergehen und vieles auch an den AGB´s der einzelnen Händler liegt , der Unterschied also viel kleiner ist als ich dachte .. wenns denn überhaupt einen gibt !? ( Asche auf mein Haupt)
Das einzige das ich 100%ig weiss , momentan ist mein rechtlicher Vertragspartner nur der Händler , später ab Übergabe zusätzlich auch OPEL !
Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen ohne mir selber mindestens zweimal ungewollt widersprechen zu müssen und mich im kreise zu drehen ...Amateur halt !
Vielleicht ist ein Mokka - Kollege auf dem Gebiet der juris prudentia so bewandert , dass er uns das alles verständlich kurz und knapp erklären kann ohne dass wir zu sehr und zu lange vom Thema abkommen ????
Hoffe dass ich jetzt nicht zu weit daneben lag und wenn doch ...bitte nicht steinigen( wattebällchen-ok ) .. ich nix Profi .......
andere baustelle
..
UFF
Eure Bohne007 -
Hallo Bartolo ,
anscheinend is das so , habe auch nur eine schriftliche Bestellungskopie/Durchschrift ....
Von Opel diesbezüglich nie was bekommen , wozu auch -- noch ist mein rechtlicher Vertragspartner ja nur das Autohaus , nicht Opel !
Und wie schon bekannt , es ist ja nur ne verbindliche Bestellung -- noch kein Kauf !
LG
Bohne007
PS ... Warum ich auf bedanken gedrückt habe weiss ich auch nicht mehr ..... -
Also in Geographie kenn ich mich aus , da war ich auch mal 3 Wochen im Urlaub ......
Sorry ...Spässle macht .......
Bohne007