Was Helmut hier sagt mit der 2 jährigen Gewährleistung und das der Verkäufer indem ersten 6 Monaten in der Beweispflicht ist ist alles richtig und nach dem Gesetz muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen! ![]()
Nur die Kupplung ist ein Verschleißteile und da winden sich Verkäufer gerne raus oder das man etwas selber bezahlen soll!Muss nicht sein,nur frage ich mich warum sagt der Händler erst Montag Bescheid er konnte ja gleich einen Termin machen und sagen wir machen den Wagen umsonst Fertig!Bei dem kurzen Zeitraum!Das wundert mich nur!