Beiträge von Fox757

    Es hört sich so an, als ob Opel eine ABE für die 215/65/16 bekommen hat.


    Wenn dem so ist dann muss man von den oben genannten Felgen bzw. Reifen keine mehr eintragen lassen!

    Korrekt :)


    Der FOH MUSS aber nun noch eine individuelle Bescheinigung bei Opel anfragen. In diesem Moment kann noch keiner sagen ob und wann die 215/65/16 in die COC kommen.


    Gerd

    Also mir hat Opel diese Information heute nicht gegeben ich bekomme morgen von Opel eine Mail mit den Größen die man fahren darf und die COC soll mir der FOH ebenso zukommen lassen. Als kleinste Größe sagte mir das KIC das ich nur 215/70-16 fahren darf.


    Jetzt komm ich gar nicht mehr klar und mein Händler dann erstrecht nicht.

    Ich denke eher nicht, dass Opel eine Freigabe der 215/65/16 "bekommen" hat , wo sie die Freigabe für den 1.6CDTI doch wegen EURO6 selber ausschliessen


    Die ABE/Gutachten für die Autec Skandic zeigt doch eher, dass Autec wohl clever genug war, auf jeden Fall die Eintragung aller Reifenbreiten, die für diese Radgrösse möglich ist, zu beantragen
    .....und die EU 91/23/EWG dem KBA wie die Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH keinen Grund gibt, das zu verweigern.


    Wieso die 215/65/16 ins COC sollten, erschliesst sich mir nicht ganz ..... wo die 16Zoll doch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen

    Und gleich noch eine:


    Autec Skandic , gibts in silber und schwarz für ALLE Mokkas


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    Vollständige ABE mit Gutachten:
    http://autec-wheels.de/konfigu…pdfdoc/S65163950444xx.pdf


    Sehr ungewöhnliche Reifenauswahl - 225/60/16 oder 225/65/16 auf 6,5 x 16 Felge - ohne Eintragung möglich ! ;)

    Reifenwahl - Die richtigen Fahrzeug Reifen finden: http://www.kfztech.de/kfztechn…erk/reifen/reifenwahl.htm

    Das ist das Ganze in sehr ausführlich.
    Die Seite hebt sich aber wohltuend von der Mehrzahl dessen ab, was sonst im Internet so über das Thema verbreitet wird.


    Entscheidend ist aber, dass auch da ganz klar auf die rechtliche Situation in Zusammenhang mit EU-Richtlinie 92/23/EWG und E/EWE Typgenehmigung hingewiesen wird, und Zulassungsbescheinigung, ABE und COC eben nicht die Bibel sind.

    Siehe den 1,6 CDTI : Wo die COC völlig geändert wurde nur um EURO 6 zu erreichen.



    Irgendwie komme ich mir da vor wie bei VW, wenn die Erfüllung der Abgasgrenzwerte nach EURO6 von der Reifenbreite abhängen soll



    Zitat

    Denke kein TÜV-Prüfer wird ohne eine entsprechende COC oder ABE, die die Reifen freigibt, ein Lächeln auf die Lippen bekommen wenn Du da vorfährst ;) :schr:


    Wenn mir ein Prüfer mal etwas eingetragen/freigegeben hat, dann höchstens das Sonderrad und evtl. im Zusammenhang die Tieferlegung ........ aber niemals die Reifen


    Gerd


    Welche Reifenbreite auf welcher Radbreite montiert werden kann/darf ist genormt; da braucht es keiner zusätzlichen "Freigabe" per ABE/COC


    Wenn die Reifenbreiten (in der Regel alle) zusätzlich in der ABE des Rades auftauchen, dann nur zum Vermerk von Auflagen wie Schneekettenfreigabe, die die grundsätzliche Zulässigkeit aber nicht aufheben können. Der Ausschluss von nach der Rad/Reifen Reihung zulässigen Reifenbreiten z.B. nach Motorleistung ist unzulässig



    Der Reifen braucht zwindend einzig die E/ECE Freigabe. Wenn ein Reifen wegen seiner Grösse die Freigängigkeit verändert, dann hat der Hersteller bei der Entwicklung schlicht geschlafen und wahrscheinlich mit einem falschen Radmodell gearbeitet. Diese Radmodelle sind ein Konstruktionselement, das den grösstmöglichen Raum einer Rad/Reifen Kombination simuliert.


    Das ist leider nicht richtig. Es sind immer noch nur die Reifen und Felgendimdnsionen gefahren werden die in der COC oder einer ABE zugelassen sind. Alles andere wäre eine
    Änderung des Fahrwerks und bedarf einer Abnahme.


    Zitat: Das bedeutet zusammengefasst, dass Bereifungen an Kraftfahrzeugen, die den o.g. Punkten entsprechen
    genauso zulässig sind, wir die durch den Automobilhersteller freigegeben Bereifungen (Eintragungen im
    Fahrzeugschein oder den COC-Papieren) – auch wenn sie sich von diesen unterscheiden – und es bedarf
    keiner Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere dazu!



    Reifen sind keine Fahrwerksteile sondern ähnlich dem Zubehör einfache Autoteile die nach allgemeinen Normen und Spezifikationen zur Verwendung an vielen verschiedenen Autotypen produziert werden.
    Solche Autoteile brauchen auch gar nicht in der ABE des Fahrzeugs oder dem COC freigegeben werden .... sie haben mit der E/ECE Kennzeichnung eine eigene allgemein gültige Typfreigabe

    Reifen ohne Prüfzeichen dürfen gar nicht gehandelt werden!
    Eine Freigabe bestimmter Hersteller ist gesetzlich unzulässig!
    Eine Einzelabnahme für Reifen gibt es nicht; höchstens für Räder bzw. Rad/Reifenkombinationen

    Also Deine "Fazit" was Du daraus ziehst, kann ich absolut nicht verstehen Thomas. ?( Um es mal nett zu formolieren ;)

    Denn klar ist
    : Steht die Reifen/Felgen Kombination nicht in der COC oder einer entsprechenden ABE, dann haste Probleme. Siehe den 1,6 CDTI : Wo die COC völlig geändert wurde nur um EURO 6 zu erreichen.


    Denke kein TÜV-Prüfer wird ohne eine entsprechende COC oder ABE, die die Reifen freigibt, ein Lächeln auf die Lippen bekommen wenn Du da vorfährst ;) :schr:


    Gerd


    Bitte noch mal den verlinkten Artikel GENAU lesen und VERSTEHEN !


    Ich habe mir übrigens diese Fakten bereits von TÜV/DEKRA , Polizei, Zulassungsstelle und mehreren FOH bestätigen lassen.
    Der TÜV Prüfer, bei dem ich den Eintrag für meine 215/65/16 auf 6,5 x 16 Stahlfelgen holen wollte, wurde nach kurzer Diskussion schon sehr unfreundlich :D ; was ich denn überhaupt wolle und ich solle mich doch mal bitte richtig informieren.