Beiträge von Fox757

    Eigentlich ist sch..egal, ob und welche Muttern im Kofferraum rumliegen.


    Was man aber unbedingt immer dabei haben sollte: Eine Schon-Nuss um sich die schönen Alus nicht zu verkratzen und die Schlüsselnuss für die Felgenschlösser !!!!

    "Steuer erlassen" kann, zumindest in den meisten EU-Ländern, niemand. Es kann allerhöchstens ein Nachlass in Höhe der Umsatzsteuer auf die Arbeitskosten gewährt werden.


    Aktionen mit dem Titel "Wir schenken ihnen die Mehrwertsteuer" o.ä. sind unlauterer Wettbewerb!


    Wenn nun ein Händler so eine Aktion trotzdem durchführen will und ihm keine intelligentere Bezeichnung einfällt, als das Mehrwertsteuer Dingens, dann sollte er das tunlichst z.B. auf die Stammkunden beschränken und telefonisch oder mit persönlichem Anschreiben bewerben.


    Ich wüsste jetzt nicht, was irgendjemand davon haben sollte, telefonisch unter fremden Namen ein solches Angebot zu machen


    Geht doch auch ganz ohne Basteln: http://www.ebay.de/itm/1916560…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT in 100x50 (evtl. gibts das auch noch billiger)
    oder wenn der Teller am Heber kleiner ist http://www.ebay.de/itm/75x50mm…de7496:g:IoYAAOSw~OdVes1G


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    gaaaaanz schlechte Idee!


    Sämtliche Warnhinweise und Symbole sind Zulassungsrelevant -
    ohne Warnhinweise gemäß ECE R94.02 im Fahrzeug UND im der Dokumentation (Betriebsanleitung) gibt es keine ABE.
    Form, Aussehen, Material, Anbringungsort .... etc. sind verbindlich vorgeschrieben.
    ECE R94.02



    Fehlende oder manipulierte Aufkleber kosten erst einmal ein Verwarnungsgeld,


    beim TÜV gelten fehlende/veränderte Aufkleber als schwerwiegender Mangel ---> keine Plakette!!


    gemäß StVZO erlischt die Zulassung, überklebte oder veränderte Aufkleber könnten (in Deutschland) als §§267, 268 StGB Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen gewertet werden

    :cursing: würde ich da eher sagen. Wird sehr schwer, einen TÜV zu finden, der sowas abnimmt geschweige denn eine Anbaubestätigung ausstellt.



    Die bieten übrigens auch ein dünnes Plastikbrettchen an, das sich Dachspoiler nennt und einfach auf den vorhandenen Spoliler aufgeklebt werden soll ;(
    http://www.rdx-racedesign.de/o…40118e345eefa4328a2605cf3


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    Hat schon jemand Erfahrungen bei einem Schaden in der Frontscheibe bei verbauter Frontkamera gemacht?
    Ist die Kamera mit der Scheibe verbunden oder sind beide getrennt?
    Wie wird das dann von Versicherungen geregelt?
    Ein Beitrag voller Fragen,ist mir gerade so durch den Kopf gegangen.
    LG Thomas

    Die Frage ist hier eher, ob jemand anders als Opel eine Scheibe mit Kamera überhaupt anfasst.


    Wiederverwenden kann man die Kamera an sich sicherlich

    In diesem Fall gibts nur eines: SOFORT zur Werkstatt

    Noch mal zur Erklärung :
    Die Climair haben eine ABE und auch die Aerolift haben eine dabei :) Bei diesen beiden seit Ihr auf der sicheren Seite.


    Ich habe die Climair für die vorderen Türen und bin sehr zufrieden damit :thumbup:


    Gerd

    Das Problem liegt wohl darin, dass Aerolift keine eigene ABE für die Windabweiser besitzt und auf Stand hält.


    Offensichtlich vertreibt Aerolift Windabweiser aus unterschiedlichen Quellen u.a. von Climair - für diese gilt dann die ABE von Climair (KBA 90389*xx Typ A ClimAir) mit unter der Voraussetzung, dass die Kennzeichnung "von innen auf der vorderen, unteren Ecke erhaben eingeprägt; von innen lesbar" auf dem Windabweiser vorhanden ist.


    Ich habe persönlich noch nie eine ABE auf Aerolift Windabweiser gesehen; wenn tatsächlich eine mitgeliefert wird, dann ist das die von Climair ...... aber die ist nur gültig, wenn das auch in der dort geforderten Art und Weise auf dem Bauteil selbst erkenntlich ist.
    Ansonsten hat man mir eine Fälschung angedreht!