Beiträge von helmut10

    Es ist Dienstag und mein Mokka ist repariert :hurra: (so, wie es mein FOH versprochen hat :sa: )


    Heute Morgen vor der Arbeit habe ich dem Mokka in der Werkstatt abgegeben.
    Und am Nachmittag, rechtzeitig vor Feierabend, wurde das Auto vor der Tür abgestellt.


    Die Windschutzscheibe wurde ersetzt und ich kann nur sagen:


    "saubere Arbeit" :du:


    Da weder ich, noch der "FOH" (ja, der Chef persönlich hat den Mokka gebracht) am Nachmittag viel Zeit hatten,
    konnte ich nicht einmal nach der Höhe der Kosten zu fragen.


    Während er mit den Schlüssel aushändigte meinte mein "FOH" nur: "Ich klär das alles mit der Versicherung"




    Gruß
    Helmut

    Zuerst steht dem Händler bei der Beseitigung das Recht der "Nachbesserung" (Reparatur) zu.
    Erst wenn die "Nachbesserung" (2 mal) nicht funktioniert, kommt die "Ersatzlieferung"
    oder die Rückabwicklung zum tragen.


    Es liegt im Ermessen des zur Gewährleistung verpflichteten Händlers,
    wie er den Mangel beheben will.

    Aber je grösser es wurde so verschwommener wurde es auch!

    Angesichts der begrenzten Dateigröße beim Einstellen eines Bilds,
    dürfte die Qualität des Originalfotos eher zweitrangig sein


    Da müsste man schon tatsächlich Portrait-Aufnahmen verwenden,
    um auch die letzten Feinheiten auf dem Avatar zu erkennen.

    Die Werkstatt will das Reparieren aber die wollen das Diff nicht Tauschen sondern nur reparieren ich weiß nicht ob das so gut ist .

    Auch hierzu der passende Betrag aus dem "Netz"



    "im Falle der Reparatur hat der Händler in der Regel zwei Versuche"



    Du musst dem Händler wohl die Gelegenheit geben, den Mangel durch Reparatur zu beheben.

    Hallo Mokka Freunde



    Aussage der Werkstatt des Händlers ein Defekt am Hinterachsdifferential


    Zitat aus einer Veröffentlichung der Verbraucherzentrale zur gesetzlichen Gewährleistung:


    "Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach
    dem Kauf einen Mangel,
    muss nicht der Kunde den zumeist mühsamen Beweis
    erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat.
    Behauptet der
    Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese
    Behauptung beweisen."


    Ostern ist ja jetzt gerade mal 3 Moante her.
    Da wird es Deinen Händler schwer fallen, sich aus der
    Pflicht zur Gewährleistung zu "winden".


    Gruß und viel Erfolg
    Helmut