„Winterreifenverbot“ in Italien
Das „Winterreifenverbot“ in Italien hat viele Urlauber in helle Aufregung versetzt. Ursache ist ein Rundschreiben des italienischen Transportministeriums (Prot. Nr. 1049 vom 17. Januar 2014).
Nach diesem Rundschreiben muss: auch bei Ganzjahres- und Winterreifen (erkenntlich durch das Kürzel „M&S“, „M+S“ oder „M-S“ auf der Reifenflanke) in der Zeit zwischen 15. Mai und 15. Oktober der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen zwingend mit dem Geschwindigkeitsindex in den Papieren übereinstimmen oder darüber liegen; ganzjährig der Geschwindigkeitsindex bei Ganzjahres- und Winterreifen mindestens „Q“ betragen.
Eines vorweg: Wie das Bindestrich-Themascheint auch das „Winterreifen-Verbot“ ein Sturm im Wasserglas zu sein. Denn eine Recherche hat zu Tage gefördert, dass im freien Handel kaum Ganzjahres- oder Winterreifen erhältlich sind, die nicht mindestens den Geschwindigkeitsindex „Q“ erfüllen. Trotzdem müssen Urlauber – vor allem in der Übergangszeit – auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Reifen den Geschwindigkeitsindex in den Papieren erfüllen.
Nach unseren Recherchen sind insbesondere zwei Fahrzeug-Typen von der Verordnung betroffen:
(1) Geländewagen mit Offroad-Reifen: Bei diesen Fahrzeugen werden oftmals grobstollige Reifen mit „M&S“-Kennzeichung verbaut, die nur einen niedrigen Geschwindigkeitsindex aufweisen.
(2) Sportwagen und schnelle Limousinen: Für diese Fahrzeuge gibt es häufig keine Ganzjahres- oder Winterreifen, die den Geschwindigkeitsindex der Fahrzeugpapiere erfüllen.