Wie setzt sich das denn dann zusammen ![]()
Beiträge von Mr._Bean
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KuMo: ? Ich hab da nix gedreht/geändert
Natürlich hast du da nichts geändert ...!
Aber wenn ich deine Referenzbilder betrachte sind die schon extrem hell. Die Frage ist doch: Zeigen die die Warheit? Sieht dein Licht in der Realität so aus wie auf denen Referenzbildern?
Zitat
Steigt die Fahrbahn an?Also die Fahrbahn steigt soch sichtbar nach Hinten an

In beiden Bildern ist aber eindeutig dieses Muster zu erkennen:
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Was ist denn beim Licht beim Fahren anders als im Stand?
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Das ist aber ganz schön teuer
Wobei natürlich die Kerzen von Opel ordentlich reinhauen.Meine haben 42€ gekostet: RE: Zündkerzen wechseln . Opel nimmt ca. das 3fache
Ach sehe gerade: Du kennst den Beitrag

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Die Ausleutung ist aber sehr hell und mit sehr hohem Kelvin Wert. Also sehr lange belichtet oder/und aufgehellt sowie in der Farbtemperatur geändert. Bilder sind immer sehr subjektiv

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Deine Lampen sind doch auch viel heller, oder
. Ich habe die Farbtremperatur und die Helligkeit geändert 
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Im Forum kam die Frage nach der maximalen Verbreiterung auf bzw. ob bei einer durchgeführten Verbreiterung es halt noch breiter geht: RE: Meine kleine Bohne
Dazu muss man sagen, bzw. kann ich aus eigener Erfahrung sagen:
Es gibt EU-Vorgaben. Diese sieht man hier: https://www.keba-verlag.de/tun…adabdeckung-eg-zulassung/
ZitatAlles anzeigenTUNING-Wiki – Radabdeckung bei EG-Zulassung
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:
„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.
Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder nicht mehr zulässig sind.
Hier ist der abzudeckende Bereich zwar kleiner als bei der nationalen Zulassung, allerdings gilt dieser für das gesamte Rad und nicht nur für die Laufflächenbreite. Die hinteren Kanten der Radabdeckung dürfen außerdem nicht über der gelben Linie enden.
Betrachtet man diese beiden Vorschriften, kann es also je nach montierten Rädern sowohl Vorteil als auch Nachteil sein, welche Vorschrift im Einzelfall anzuwenden ist.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Prüfer bei der Eintragung der Rad-/Reifen-Kombination zu Gunsten des Halters eine Kombination aus beiden Vorschriften anwenden kann.
Das Bild zeigt beispielhaft die erforderlichen Radabdeckungen bei nationaler Zulassung und EG-Zulassung, wobei der Aufnahmewinkel zum Zwecke der besseren Darstellung bewusst verändert wurde. Von oben betrachtet muss bei einer nationalen Zulassung die Reifenlauffläche innerhalb der blauen Markierung abgedeckt sein. Die Außenflanke des Reifens und der Felgenrand dürfen über die Abdeckung hinausragen. Bei einer EG-Zulassung muss innerhalb der grünen Markierung das gesamte Rad abgedeckt sein und weder die Außenflanke des Reifens noch der Felgenrand dürfen über die Abdeckung hinausragen.
Das oben sind die offiziellen Vorgaben ...
Natürlich kann jeder Prüfer entscheiden ob er sich strikt daran hält oder die alten deutschen Vorgaben anwendet. Meine Spurverbreiterungskombi erfüllt die EU Vorgaben auch nicht. Ist aber eingetragen denn die hat der TÜVler so für ok befunden: https://www.mokka-forum.de/att…breiterung-pro-rad-3-jpg/
Das Problem: Ich bin damit zum TÜV vonwegen erstmaliger Abnahme, ist also schon länger her, und Opel meinte: Ja Herr Bohne, der Wagen ist ok, aber die TÜV Plakette bekommen sie nichgt: Ich Warum? ER: die Räder stehen zu weit heraus. Ich: Die sind doch genau so eingetragen: ER: Nimmt er so nicht ab. ICH: Der TÜVler bei der Abnahme hat doch gesagt das ist ok und hat den Schein für die Zulassungsstelle erstellt: ER: ER sagt: Dann hat sich dieser vohl geirrt ... . Für die Erste Abnahme hat man dann die Verbreiterungen ausgebaut. Dann hat der Wagen die Plakette bekommen. Im Bericht stand dann: Für die erteilung Abnahme wurden die Spurverbreiterungen ausgebaut.
So: So sieht die Welt in Deutschland aus ...

Hier muß also jeder selber eintscheiden was machbar ist

Edit: Man kann auch Radhausabdeckungen nachrüsten. Sieht man ja an vielen Autos. Beispiel: https://www.ath-hinsberger.de/…fluegelverbreiterung.html . Diese werden dann aber garantiert auch so eingetragen und müssen dann dauerhaft montierte bleiben. Ansonsten könnte es Stress geben.
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Zitat
Moin Jungs hab mal ne Frage wenn ich 5mm Platten über die Org. Bolzen packe reich dann noch die Länge der Bolzen oder müssen die Neu ???
Grüsse aussem POTT
Viel wichtiger bzw genau so wichtig: Mit 5mm dürftest du die Zentrierung verlieren! Bitte genau nachsehen ob die Felge den Zenztrierungsring noch überdeckt. Ansonsten kann die Felge eiern!
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Dann ist das aber meistens kaum das Fahrzeug das man SO haben möchte ...
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Na also, geht doch ...

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Mit meinem neuen Samsung S22 und Android 12 läuft das auch total instabil. Liegt nicht am Mobile: Mein Kollege erzählt das selbe. Sein A22 u d mein S8 laufen aber an dem Kabel
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Google zückt den Rotstift: Android Auto und zwei weitere beliebte Apps werden eingestellt