Beiträge von Mr._Bean

    Ich denke hier läuft mit Android Auto etwas falsch :/


    Bei mit läuft Android 12.



    Android Auto ist aber nur die Oberfläche, sagen wir mal falsch, der Grafiktreiber der sich mit dem Autorechner unterhält. Auf dem läuft auch Android Auto. Android Auto Smartphone tauscht also mit Andriod Auto Autorechner Daten aus ...!


    Was dann in Android Auto auf dem Autorechner zu sehen ist hängt von der Fähigkeit ab in Android Auto eine Freigabe zu bekommen. So war bis vor einiger Zeit HERE, so meine ich, nicht vorhanden


    War das früher so das in Android Auto selber eine Navigation integriert war?

    Also bei mir laufen HERE (also auch ohne Internetverbindung da Karten zuvor auf dem Mobile installiert), Google Maps oder Waze


    Und ja: Android Auto ist aktuell!

    Zitat

    Gestern war ich in der Werkstsatt,es ist leider nicht möglich Android -Auto auf das Media Display zu spiegeln

    das selbe wurde mir nach mehrern Kontakten mit der OPEL-Hotline gesagt.

    ( Es liegt wohl am Radio)


    Und damit gibst du dich nun zufrieden?


    Wenn es stimmt das man dir Androidauto zugesichert hat hat man nicht übers Ohr gehauen. Mit einem "Oh, tut mir leid" ist es dann nur getan wenn du das mit dir machen lässt. Rechtlich ist das ein Mangel für den der Verkäufer haften muss.


    Deshalb noch einmal die Frage: Was hat man dir im Kaufvertrag zugesichert?

    Wobei ich immer wieder sagen muß:


    Das funktioniert bei unseren Nachbarn auch problemlos. Selbst in den Niederlanden fährt jeder, oder zumindest fast jeder, tagsüber nicht schneller als 100km/h


    Und der Verkehr läuft im Allgemeinen viel ruhiger und ist damit viel Stauunanfälliger


    Wenn ich fahre haue ich den Limiter rein und der Wagen fährt dann nicht schneller als 130. Oder eben was auf den Schildern steht. Das Fahren ist dadurch auch viel entspannter.



    Die Frage ist also: Warum stemmt man sich so dagegen die Höchstgeschwindigkeit auf 130 zu begrenzen? Die meisten Autobahnen sind sowieso schon begrenzt ...

    Wenn da im Kaufvertrag Juni 22 drinsteht er aber schon einen anderen Wagen kaufen mußte dann hätte das doch niemals geklappt. Denn wie er schreibt hat er den anderen doch schon. Somit kann man sich doch eigentlich nicht beklagen wenn man sich selber so unter Druck gesetzt hat :/.

    Die Alternative wäre gewesen den alten Wagen so lange zu fahren bis der Neue da ist. So hätte ich das zumindest eingeplant. Alles andere wäre mit dem Risiko des Totalaufalls des Fortbewegungsmittels behaftet gewesen. Und das wäre doch bei Vertragsabschluss schon realistisch gewesen :wacko:

    Wiese nimmst du den Mokka nun auch noch? Was steht in deinem Kaufvertrag? Doch bestimmt nicht Ende offen oder?


    Lieferfristen Neuwagen | Das Rechtsportal der ERGO


    Zitat


    Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

    Aber wenn du oben schreibst du würdest in im Juni erhalten dann wäre es diesen Monat. Dann müßte doch dieser Termin im Laufvertrag stehen. Dann verstehe ich nicht das du dich beklagst das du vorher noch ein anderes Auto kaufen mußtest :starts: Könntest du das btte erklären? Was steht denn nun als übergabetermin im Vertrag. Den schließt du ja mit dem Hänler ab. Und ohne Liefertermin wird er ihn dir wohl kaum gegeben haben :think: