Gebrauchtwagen von Privat kaufen
Wer allerdings einen Gebrauchtwagen von Privat kauft und danach Mängel feststellt, blickt in die Röhre. Denn bei Privatverkäufen kann der Verkäufer seine Gewährleistung und Garantie ausschließen. Das ist im Kaufvertrag festgehalten mit dem Satz „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Das heißt, ein privater Verkäufer haftet nicht für Sachmängel am Gebrauchtwagen. Findet sich dieser Satz nicht im Vertrag oder hat Ihnen der Verkäufer sogar eine freiwillige Garantie zugesagt, dann können Sie ihn unter gewissen Voraussetzungen dennoch zur Kasse bitten.
Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Regelung, die über dem Ausschluss der Sachmängelhaftung steht. Wenn der private Verkäufer wissentlich falsche Angaben gemacht hat und vorsätzlich versteckte Mängel verschwiegen hat, dann ist er dennoch haftbar. Im Rechtjargon nennt sich dieser Tatbestand Haftung bei Arglist.
Übrigens: Arglist liegt auch vor, wenn Sie einen Gebrauchtwagen mit Mängeln oder Schäden an den Händler verkaufen und diese verschweigen.