Lackschäden bei einem Neuwagen
Lackschäden bei einem Neuwagen als Rücktrittsgrund
LG Saarbrücken – 3 O 356/111. Geringfügige Lackschäden, die bis zur Übergabe eines Neuwagens fachgerecht in Werksqualität behoben werden, sind kein Mangel.
autokaufrecht.info
Recht: Lackschaden berechtigt nicht zum Rücktritt vom Neuwagenkauf - Magazin
Ein Auto gilt auch dann noch als Neuwagen, wenn er einen leichten Lackschaden aufweist, der vom Händler fachmännisch beseitigt wurde. Dies entschied das…
www.auto.de