Ja: So macht man das normalerweise! Nennt sich nicht umsonst Campingschaltung ...
Das Radio zieht nicht so viel. Das bleibt an der Mokka Batterie. Muss man halt alle 15 Minuten wieder einschalten ...
Ja: So macht man das normalerweise! Nennt sich nicht umsonst Campingschaltung ...
Das Radio zieht nicht so viel. Das bleibt an der Mokka Batterie. Muss man halt alle 15 Minuten wieder einschalten ...
Was leistet deine Kühlbox? 50W wie man sehr oft lesen kann? Dann zieht die bestimmt dauernd 50W/12V= 4,2A bei 3 Stunden wären das 3hx4,2A=12,5Ah Dazu kommt noch das Funkgerät und das Radio ...
Wenn dann die Autobatterie nicht voll ist kann es mit dem Starten schon mal schlechter werden ![]()
Deine Batterie hat 50Ah. Die 70Ah ist da schon mal gar nicht schlecht. Aber auch die sollte vor der langen Entnahme durch die Geräte vorher voll sein ...
Eigentlich wäre es am besten, du hättest für die Kühlbox und das Funkgerät eine 2te Batterie ![]()
-> http://www.amazon.de/Vollautomatisches-Batterietrennrelais-12V-140-... , http://www.ebay.de/itm/Set-BSR…atterie-12V-/130856111933
Vollautomatisches Batterietrennrelais 12V / 140 A
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ZitatHochlastrelais mit Elektronik.
Es erlaubt, 2 Batterien gleichzeitig zu laden.
Wird bei laufendem Motor eine Spannung von über 13.5V erreicht, zieht das Relais an und die Zweitbatterie wird zusätzlich zur Primärbatterie geladen. Schaltet man den Motor aus, so fällt die Bordspannung unter 12.8V und das Relais trennt die Anlasserbatterie von der Zweitbatterie
als Batterie benötigt man so eine: Versorgerbatterie Antriebsbatterie Beleuchtungsbatterie
Q-Batteries 12LCP-36 AGM 12V 36Ah Versorgerbatterie Solarbatterie Zyklentyp
http://www.panther-batterien.de/antrieb-und-beleuchtung.html
Die sind darauf ausgelegt, langsam entladen zu werden. Eine Starterbatterie leidet extrem darunter! Die oben genannte Batterie ist Zyklenfest: Denen macht auch eine sehr starke Entladung wenig aus
* Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.
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@ café_liégeois: Ich meine deiner hätte keine AGM Batterie verbaut. Frag mal nach, ob du so eine in deinem Wagen einbauen kannst. Wenn du deinen Wagen so oft neu startest leidet eine normale Batterie. AGM Batterien verkraften wesentlich mehr Startvorgänge.
(Wer denkt man könnte durch das Abstellen des Motors Geld sparen hat die Rechnung nicht ohne den Standard Bleiakkumulator gemacht. Der verschleißt schneller. Somit schmilzt die Ersparnis durch den nicht verbrauchten Sprit schnell wieder dahin ...)
Kam dann die Meldung von Radio Hagen oder vom WDR ... ?
Du könntest ja mal beim WDR anrufen und nachfragen ...
Die Meldung wurde garantiert vom WDR ausgegeben.
Schau mal nach welche TMC Sender das Navi empfängt. Gerade hier gibt es ja einen eigenen Beitrag zu TMC Problemen.
Leider kann man sich, so meine ich, die Verkehrsprobleme auf der Route nicht anzeigen lassen. Wenn das ginge könnte man überprüfen ob das Navi TMC überhaupt beachtet.
Ich meine aber, das ich die Meldung: " Route wird aufgrund von Verkehrsproblemen neu berechnet " schon gehört habe.
Hast du das Navi so eingestellt, das es die Route bei Problemen neu berechnet?
Ich hatte das jetzt auch mal: Das Navi zeigte eine Position zwischen 2 benachbarten Straßen. Es hat eine ganze weile gedauert bis wir wieder auf einer Straße gefahren sind. Erst an der nächsten Kreuzung auf die wir zugefahren sind ist die Position wieder auf der Straße eingerastet.
Die Sensoren sind bei dir Pflicht! i
Ohne die begehst du eine Ordnungswiedrigkeit. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben! Du fährst mit einem Auto mit Mängeln.
ZitatWelche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.
ZitatBisher waren diese Überwachungssysteme kein Bestandteil der Typzulassung und konnten deswegen im Zweifelsfall - z.B. bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter - außer Betrieb genommen werden. Dies ist nun nicht mehr erlaubt und auch nicht sinnvoll, da anderenfalls regelmäßig bei jedem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung im Fahrerdisplay erscheint, die nicht abgeschaltet werden kann. Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als „geringer Mangel“ eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.
ZitatDiese Regelung gilt allerdings bis längstens 2017. Dann muss eine Richtlinie der EU umgesetzt werden, nach der ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem (z.B. wegen fehlender RDKS-Sensoren) bei der technischen Überprüfung als "erheblicher Mangel" eingestuft wird. Das "Pickerl" kann dann also nicht mehr vergeben werden.
Es könnte bei einem Unfall bei dem ein Reifen als Ursache vermutet wird auch zu Problemen mit der Versicherung kommen ![]()
Muss jeder selber wissen ob er sie nun einbaut oder nicht ...