ZitatNun habe ich mir die ABE (auf der Hersteller- Seite) mal im Detail angesehen und bin über folgende Einschränkung gestolpert. Sowohl für den 205/70 R16, als auch für den 215/65 R16 (mein Wunschkandidat) gibt es die Auflage Nr.51G, nach der die Verwendung der Rad/Reifen- Kombination nur zulässig ist "...wenn dieser Reifen bereits in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeugs, freigegeben ist..."
Stimmt ... ![]()
http://docs.reifen.com/gutachten/dezent/td/47976561.pdf
Nimm die RH ....
Felgenkonfigurator | reifen.com
http://docs.reifen.com/gutachten/rh-alurad/ar4/ra-000744-b0-306-04a~op-5-105-56_5-et35.pdf
Oder klick dich mal durch. Der 103er steht überall drin. Muß nur bei den Reifenauflagen nachsehen!
ZitatHabe ich da vielleicht etwas missverstanden, oder sind nun doch nur die Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. COC relevant
Es ist das gültig was in der ABE steht.
Steht in der ABE das die COC gültig ist gilt die COC ...