ZitatFazit: Es ist unerheblich, welche Reifengrösse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder im COC aufgelistet sind, oder welchen Motor das Fahrzeug hat - Wenn Tragfähigkeitszahl und Geschwindigkeitsindex gem. Zulassungsbescheinigung Teil 1 passen, darf der Reifen verwendet werden
Das ist leider nicht richtig. Es sind immer noch nur die Reifen und Felgendimdnsionen gefahren werden die in der COC oder einer ABE zugelassen sind. Alles andere wäre eine
Änderung des Fahrwerks und bedarf einer Abnahme.
Es geht hier um Reifenvorgaben. Beispiel Mercedes: Dort stand in der Zulassung für die Reifendimension: 205/45/16 MO. MO bedeutet: Mercedes Originalteil. Den gab es nur von Continental. Diese Einschränkung ist aber nicht statthaft. Somit hinfällig. Ich kann also jeden 205/45/16 fahren.