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ZitatABE: Abkürzung für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Autoteile, z.B. Alufelgen, die eine ABE besitzen, dürfen an die Fahrzeuge angebaut werden, die in der ABE genannt sind, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt. Die ABE muss im Fahrzeug immer mitgeführt werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis besteht aus einem Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einem Gutachten zur ABE nach § 22 (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile). Eine ABE ist in der Regel nicht eintragungspflichtig, es sei denn, im Gutachten zur ABE sind Auflagen enthalten, welche eventuelle Nacharbeiten am Fahrzeug beinhalten, die von einem Sachverständigen überprüft werden müssen.
Des Weiteren muss jede Felge mit einem vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Typenzeichen (KBA-Nummer) versehen sein. Die KBA-Nummer gibt Auskunft über Felgentyp, Felgendesign und die Größe des Rades.