"Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der EU.
Und weiter: "Demnach dürfen Fahrzeuge mit Austauschschalldämpferanlagen nicht lauter als die entsprechenden Fahrzeuge mit Serienschalldämpferanlagen beziehungsweise nicht lauter als die zugrunde zu legenden gesetzlichen Grenzwerte sein. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Austauschschalldämpferanlagen für bestehende Fahrzeugtypen sind nicht betroffen, da Richtlinien und Verordnungen grundsätzlich nicht rückwirkend gelten können."
Also können sich die Besitzer von Fahrzeugen in denen bereits eine Austauschanlage montiert ist entspannt zurücklehnen, da diese Verordnung nicht für bereits verbaute Anlagen gilt.