Es gilt das was im Gutachten steht!
Wenn dort steht man muss das vom TÜV absegnen lassen das hat man das zu tun. Es wird dort auch nur die Richtgkeit und die Freigängigkeit bescheinigt. Diese Bescheinigung muss man dann mitführen. Genau das steht im Gutachten!
Egal was wer sagt ...
Ist die Felgen/Reifenkombi schon in der COC entfällt das natürlich!
Es handelt sich nicht um eine ABE. Diese müßte man nicht Eintragen oder Abnehmen lassen. Die ABE ist dann aber mitzuführen.
Bei den 16Zöllern ist die Aussage richtig: Neue Zulassung für den Reifen 215/65/16
Hier reicht es das Schreiben mitzuführen. Steht ja auch drin!