Mach doch bitte mal eine Anleitung bzw. Bilder wie du die die Bolzen austauschst.
Beiträge von Mr._Bean
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Quelle: http://www.bild.de/politik/inl…-autos-45280092.bild.html
Innenstadt-Verbot für 13 Millionen Autos?
Schlechte Nachricht für deutsche Autofahrer! Wenn spätestens 2017 die neue Umwelt-Plakette Pflicht wird, droht jedem Diesel, der älter als ein Jahr ist, Fahrverbot in bestimmten Innenstadt-Bereichen. Der Stickoxid-Ausstoß soll so verringert werden.
Die Umweltminister von Bund und Ländern planen schärfere Schadstoff-Regeln für Millionen Pkw!
Ihr neuester Beschluss: Spätestens Anfang 2017 soll es neue Umweltzonen und eine neue, blaue Umweltplakette geben – für Fahrzeuge mit besonders niedrigem Schadstoffausstoß.
Heißt im Umkehrschluss: Millionen Autofahrer – besonders von Diesel-Fahrzeugen – werden aus den betroffenen Zonen ausgesperrt.
Worum geht es konkret?
Weil die Schadstoffbelastung vor allem mit giftigen Stickoxiden (NOx) in vielen deutschen Städten zu hoch ist, hat die EU 2015 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Heißt: Deutschland muss den Ausstoß senken.
Wer bekommt die neue Plakette?
Nur Besitzer von Pkw mit der Abgas-Norm Euro6 (NOx-Ausstoß max. 80 Milligramm/km). Diese Norm erfüllen aktuell aber nur knapp 500 000 Diesel-Fahrzeuge (die meisten seit 2015 zugelassen).
Alle Benziner, die bereits heute eine grüne Umweltplakette haben, bekommen laut Umweltministerium automatisch eine blaue.
Was ist mit den anderen Diesel-Autos?
Rund 13,4 Millionen Diesel-Pkw erfüllen die Schadstoff-Anforderungen nicht. Sie können deshalb auch KEINE blaue Plakette bekommen.
Was bedeutet das?
Ihnen drohen Fahrverbote in Städten und Gemeinden. Denn: Die Kommunen sollen nach Plan der Umweltminister selbst entscheiden können, ob und welche Gebiete sie zur „Blauen Zone“ erklären.
Nur wer die blaue Plakette in der Windschutzscheibe hat, darf da anschließend hineinfahren.
Ohne Plakette ist die Einfahrt verboten – und zwar während des ganzen Jahres (unabhängig von der aktuellen Schadstoff-Belastung in der Luft).
Wichtig: Kein Autofahrer braucht 2 Plaketten – wer eine blaue hat, darf auch in Zonen für grüne Plaketten fahren. -
Hab letztens am Bahnhof einen Test von 17" Reifen auf dem Mokka gesehen
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NEUE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST NACH REPARATUR?
Quelle: https://www.das.de/de/rechtspo…frist-nach-reparatur.aspx
Zitat9.10.2014
Rechtsfrage des Tages:
Vor knapp drei Jahren habe ich mir eine neue Brille anfertigen lassen. Leider fiel nach etwas über einem Jahr ständig der eine Bügel ab. Der Optiker hat die Brille repariert. Jetzt rutscht mir plötzlich wieder die Brille von der Nase, weil sich die Schraube ständig löst. Der Optiker verweigert eine Reparatur, weil er meint, die Gewährleistungsfrist sei abgelaufen. Beginnt die Gewährleistungsfrist nicht nach jeder Reparatur neu?
Antwort:
Leider gehört es tatsächlich zu einem weit verbreiteten Rechtsirrtum, dass nach jeder Nachbesserung die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren neu zu laufen beginnt. So pauschal liegt der Fall nämlich nicht und das Gesetz macht keine klaren Angaben.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie stellt ein unabhängiges Vertragsversprechen dar und orientiert sich allein an den Garantiebedingungen. Gesetzlich steht dem Verbraucher als Kunde aber eine Absicherung zu, dass eine gekaufte Sache frei von Mängeln ist. Tritt während der Frist von zwei Jahren ein Mangel auf, so ist der Verkäufer verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Kosten die sogenannte Nacherfüllung vorzunehmen, also beispielsweise die Brille zu reparieren.
Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kommt es nämlich darauf an, ob die Reparatur oder auch der Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen ist. Manchmal bekommt der Kunde eine Reparaturbestätigung ohne Kosten, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Teil beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für zwei Jahre.
Wurde eine solche Bestätigung nicht ausgestellt, kommt es auf sämtliche Umstände an, also beispielsweise Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten dabei eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin als Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile. Hat nämlich der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
Sollte die Reparatur Ihrer Brille also seinerzeit aus Kulanz erfolgt sein, so wären etwaige Mängelansprüche tatsächlich bereits verjährt. Hat der Optiker hingegen eine Pflicht zur Mängelbeseitigung vor zwei Jahren bestätigt oder ergibt sich dies aus den Umständen, so haben Sie gute Chancen, einen Anspruch auf Nacherfüllung durchzusetzen. Entscheidend ist dann neben den üblichen Voraussetzungen, dass die Reparatur weniger als zwei Jahre zurückliegt.
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Und wie ist das Fahrwerk nun abgestimmt?
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Im mittleren Bild sieht man auch Rost auf dem Blech am Falz!
[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/screenshot_2016-04-07wnquw.png]
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Ja, ist richtig so. Du hast nichts dafür gezahlt. Somit hast du auch keinerlei Ansprüche. Wenn du zahlst hast du auch Gewährleistungsansprüche
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Musti, ich sehe gar keine Felgen auf der Bohne
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Hab jetzt die bestellt: http://www.duw-tuner.de/Fahrwe…--11847-S90-4-15-028.html
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