Beiträge von Christian2

    Das RDKS des Mokkas registriert den Reifendruck über ein Sender (Funk) im Ventil.
    Das ist nichts mit unterschiedlichen Umdrehungszahlen der Räder, welche vom ABS abgegriffen werden.

    Hi Helmut,


    Hier wird seitens des FOH behauptet, dieser Mokka hätte ein INDIREKTES System, welches über das ABS, bzw. über die Drehzahlerkennung der Räder arbeitet. :!:

    Ich hab deneben gestanden und habe gesehen wie weit er den Luftdruck reduziert hat. Er hat mit 1,3bar angefangen und ist dann auf 1bar runter und zu guter letzt auf 0,5 bar runter. Und das habe ich alles gesehen. Trotzdem hat das ABS diesen Luftverlust nicht registrert. Deswegen sollen wir ja nochmals dahin, dann bekommen wir einen Leihwagen und es könnte 1-3 Tage dauern.

    Ist er auch mit dem geringeren Luftdruck GEFAHREN????


    Bei ABS MUSS sich was DREHEN :sleeping:


    :dash: :drinks:

    Dann sind wir mit dem Meister los und haben einen Reifen mit weniger Luft ausgestattet um das zu Testen. Zum Schluß sind wir auf 0,5 bar gewesen und nichts warnte. Die Lampe blieb dunkel.

    In diesem Fall kann die Lampe nur während der Fahrt des Autos aufleuchten. D.h., wenn sich das Rad dreht und eine indirekte (falls tatsächlich vorhanden) Reifendruckkontrolle
    über das ABS ein veränderte Drehzahl des Rades feststellt. :!: :!:


    Ich hoffe also, dass mit dem niedrigeren Luftdruck auch gefahren wurde.


    ...Klugscheißmodus wieder aus... ;)

    By the Way:
    Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich älter als 12 Monate war,
    darf es nicht als Neufahrzeug verkauft werden!


    In dem Fall kann Frank mit dem Händler schlittenfahrten :lehrer: :mowl: :boss: ...aber richtig...der hat dann ein Problem :dia:



    Grundsätzlich liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler die Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein. Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig noch als "fabrikneu" anzusehen, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02).

    Rechtsanwalt werde ich jetzt wohl doch mal in Anspruch nehmen.

    Nix überstürzen Frank,


    erstmal brauchst du zeitnah von deinem FOH oder Opel ein klare Aussage, ob dein Fahrzeug über ein RDKS verfügt oder nicht.


    Falls nicht, muss eindeutig gesagt werden, ob eine Nachrüstung möglich ist.


    Nur im Streitfall würde ich einen Anwalt bemühen....schont deine Nerven und die des FOH.


    Ich würde die Bohne gegen ein Leihfahrzeug beim FOH lassen, bis geklärt ist, was passieren soll.


    Du hast zwei Rechtsgrundlagen, um die Sache zu klären:
    Herstellergarantie, die greift, wenn ein vorhandenes RDKS nicht funktioniert.
    und unabhängig davon die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT des Verkäufers im gleichen Fall.


    D.h, wenn dein FOH versucht, das auf Opel und die Herstellergarantie abzuwälzen (im Defekt-Fall), kannst Du diesen direkt über die gesetzliche, 24 monatige Gewährleistung festnageln.
    Das hat dann mit Opel direkt nix zu tun.