zweitens hat Brummbär einen Gebrauchtwagen gekauft
Nein, keinen Gebrauchtwagen, sondern ein "neuwertiges Lagerfahrzeug"...das, wenn es nur kurz zugelassen war, als NEU gilt.
"Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:
- nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
- er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
- er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
- das Modell noch unverändert hergestellt wird.
Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, aber 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02)." Quelle Wikipedia