Nix hinzuzufügen...
Ich klinke mich ab jetzt abba aus dem Thema aus, lese nur noch mit...
Nix hinzuzufügen...
Ich klinke mich ab jetzt abba aus dem Thema aus, lese nur noch mit...
Sehe ich auch so....
wir kommen nicht wirklich weiter.
Ich persönlich würde an Franks Stelle dem Verkäufer (FOH) schriftlich eine zeitnahe (14 Tage) Frist setzen, eine rechtssichere, schriftliche Stellungnahme zur Problematik abzugeben.
Zusätzlich würde ich mich bei einer Zulassungsstelle kundig machen.
Außerdem würde ich einen anderen FOH aufsuchen, da das Auto ja die entsprechende Warnleuchte hat und hier irgendwas nicht funktioniert...also evtl. Garantie.
ZitatRoyalblau geht in meinen Augen überhaupt nicht ich finde diese Farbebso schrecklich aber jeder hat ja einen anderen Geschmack
Farbe hat einen leichten Violett-Touch....mir gefällt das...
...aber ich möchte mein Cremeweiß gegen nix eintauschen....höchstens ORANGE...
Woraus schließt du das?
Ein Fahrzeug MUSS immer zuerst genehmigt werden, bevor es auf den Markt kommt.
Das muss beim aktuellen Opel Mokka definitiv VOR dem 1.11.2012 gewesen sein.
Du bist trotzdem nicht raus, da dein Auto nach dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde.
Ich bin gespannt, wie das neue Blau tatsächlich aussieht.
Der Konfigurator gibt auch das Nachtblau absolut falsch wieder...das war schon mal besser.
Mir persönlich gefällt allerdings Royalblau besser als die beiden anderen...auch wenn es kein Metalliclack ist.
Mein Mokka hat einen Editionausstattung, Premiumpaket, Rückfahrkamera und hat gekostet 21490€. Für mich war das ein Schnapper, so wie er ist habe ich den auf der Opel Homepace mir zusammengestellt für 25800€. Das zum Thema Neupreis. Das er 16 Monate alt ist, ist für mich nicht unbedingt schlimm. Er hat ja so keine Mängel gehabt. Und das eine Tageszulassung älter sein kann ist mir vorher klar gewesen.
Dann ist dieser Punkt für dich ja in Ordnung
Wie geht es mit dem RDKS jetzt weiter?
Mein Mokka hat eine Typengenehmigung vom 4.7.2013. Die Typengenehmigung ist nach dem 1.11.2012 erstellt worden.
Das stimmt im Sinne der EU-Verordnung NICHT.
Der Opel Mokka wurde NEU-Typengenehmigt, bevor das Modell, das es bisher so auch gibt, auf den Markt kam...ERSTMALIGE Typen-Genehmigung ist entscheidend.
Also irgendwann VOR dem 1.11.2012
Meiner hat laut Fahrzeugschein eine Typengenehmigung vom 03.01.2014, wurde am 08.05.2014 zugelassen und braucht kein RDKS.
Hierbei handelt es sich nicht um die grundsätzliche, erstmalige NEU-Typengenehmigung für das grundlegende Modell Opel Mokka.
Wenn der Mokka, seitdem er erstmalig genehmigt wurde, verändert (komplett neues Modell) wird, dann gibt es wieder ein NEUE Typengenehmigung.
Ich fahre nicht mit Dolchen oder Säbeln oder so etwas Auto, woher soll dann die Beschädigung kommen?
Glaub ich dir.....
...das ist sehr ärgerlich.
Wenn ich mir dein Foto genau ansehe, hat der Riss die gleiche Richtung wie die Falten darüber.
Ich behaupte jetzt einfach mal (Irrtum vorbehalten), dass du beim Ein- und Aussteigen unsanft über die Seitenwange rutscht...deshalb auch die Falten....und es den Bezug nach unten, gegen die Kunststoffkante des Sitzgestells drückt...vielleicht hat sich dort mal diese Stelle gezwickt und das Kunstleder ist eingerissen...
In diesem Fall würde es sich um Verschleiß handeln, der nicht über die Garantie abgedeckt ist.
Wobei du mit maximal Euro 260.- noch gut bedient bist, falls es nicht als Materialfehler anerkannt wird.
Ich würde es machen lassen....
Du musst dir keine Sorgen machen
Beide zeitlichen Vorgaben gelten nur zusammen.
Hallo Helmut,
ich habe den betreffenden Teil aus meinem Beitrag wieder gelöscht, da ich da was falsch interpretiert hatte...
Es geht grundsätzlich um NEU-Typengenehmigte Fahrzeuge, also um die 1.Typengenehmigung....der aktuelle Mokka wurde deutlich früher NEU-Typengenehmigt, da dieser VOR dem 1.11.2012 auf den Markt kam.
Allerdings bin ich NICHT der Auffassung, dass beide Punkte GLEICHZEITIG zutreffen müssen.
Der wagen ist nicht nach dem 1. Nov 2014 als Neu zugelassen worden. Aus welchen Detailsgründen auch immer.
Daher braucht er kein aktives RDKS.
Ich bin der Auffassung, dass der Wagen ein RDKS braucht.
Laut EU-Verordnung gilt:
Zeitliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem RDKS: