Keine Garantie von 24 Monaten auf Neuteile während der Gebrauchtwagengarantie????

  • Hallo,


    einige haben es vielleicht mitbekommen das ich einige Probleme mit meinem Mokka hatte.


    Jedenfalls wurden im Rahmen der einjährigen gesetzlichen Gebrauchtwagengarantie einige Teile getauscht.


    Nun erzählt mir mein FOH das ich keine Garantie auf Neuteile bekomme bzw. die Garantie auf Neuteile keine 2 Jahre beträgt sondern nur maximal bis zum Ende der Gebrauchtwagengarantie.


    Konkret heißt das gerade für mich.


    Auto im November 2015 gekauft und damit bis November 2016 Gebrauchtwagengarantie.
    Mittelschalldämpfer und Bremsscheiben im März 2016 erneuert.


    Nun will mir der Händler maximal eine Garantie auf die neuen Teile bis November 2016 geben, wenn meine Gebrauchtwagengarantie ausläuft und NICHT bis März 2018 (24 Monate bei Neuteilen)


    Ist das rechtmäßig? Bin im Internet noch nicht so richtig fündig geworden.
    Ob es sich bei den Bremsen um ein Verschleißteil handelt, ist erstmal unerheblich für mich. Das ist dann nochmal gesondert zu betrachten.


    Ich kann es eigentlich nicht glauben.

    MfG Daniel
    VW Tiguan


    An Händler zurückgegeben:
    OPEL Mokka 1.4 Turbo ecoFLEX Start/Stop 4x4 - Elektropaket - Komfortpaket - Winterpaket - Sichtpaket - Radio CD 600 - Scheiben hinten nachträglich getönt - abnehmbare AHK verstauen
    EZ 05.2014


    Warum ich weg bin?!

  • Garantie und Gewährleistung verwechselt? Eine "gesetzliche Gebrauchtwagengarantie" gibt es nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber festlegen kann.Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten Beweislastumkehr eintritt. Insofern ist es durchaus möglich und zulässig, dass die Garantie in 11/2016 endet, die gesetzliche Gewährleistung aber noch bis 03/2018 läuft.

    Mokka B Business Elegance 130 PS 8AT Kontrast-Grau


  • Hallo Gurki,


    es kommt hier auf die AGB's des Händlers an, da:


    - Da der Hersteller von Ersatzteilen nicht Vertragspartner des Autobesitzers ist, gibt es auch keine vertraglichen Sachmängelansprüche gegen den Hersteller.

    Nicht gänzlich frei ist die Werkstatt hinsichtlich der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Die gesetzliche Sachmangelhaftung trifft den Vertragspartner, also denjenigen, der mit der Reparatur beauftragt war, in der Regel somit die Werkstatt.


    ABER:


    - Ist die Reparatur mangelhaft gemäß § 633 BGB (und das ist sie auch dann wenn mangelhafte Ersatzteile eingebaut wurden), stehen dem Autobesitzer die Rechte nach § 634 BGB zu (Nacherfüllung, Aufwendungsersatz, Rücktritt, Schadensersatz, etc.).


    Da wir nun hier von deutschem Recht sprechen, auch hier, keine Regel ohne Ausnahmen:


    - Gemäß § 634a BGB verjähren diese Ansprüche in der Regel in zwei Jahren. Allerdings ist dies nicht zwingend. Die Werkstatt darf in Ihren AGB diese Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzen (§ 309 Nr. 8 b ff BGB). Das nehmen auch die meisten Werkstätten in Anspruch.


    Daher solltest/musst du vor allem schauen, ob die Werkstatt in ihren AGB's hat und wenn ja, ob darin eine Verkürzung der Verjährung vereinbart ist.


    Ich weiß das macht dich jetzt evtl. nicht glücklicher, aber so ist es nun mal.


    Ein geiler Typ bin ich nun auch nicht :wink:


    Im Detail kannst du es hier lesen: http://www.frag-einen-anwalt.d…nur-1-Jahr---f147704.html

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

    Magma Rot, inkl. Ambientebeleuchtung, Digitaler Radioempfang DAB+, Radio Navi 950 Europa IntelliLink, Rückfahrkamera, Winter-Paket

  • suite101.de/.../gewahrleistung-auf-autoersatzteile


    Schau mal.


    Gruß Pastor

    Gruß Willi



    Mokka Edition 1,4T, 4x4, Argon Silber, AFL, Front-Heckkamera, Navi 600, Premium-Paket, Solar Protect, AGR-Sitz, AHK.


    Auftrag 15.10.12 , Fertigung 28.01.13 , erste Fahrt 3.07.13

  • Gib mal Gewährleistung-Wikipedia ein.


    Gruß Pastor

    Gruß Willi



    Mokka Edition 1,4T, 4x4, Argon Silber, AFL, Front-Heckkamera, Navi 600, Premium-Paket, Solar Protect, AGR-Sitz, AHK.


    Auftrag 15.10.12 , Fertigung 28.01.13 , erste Fahrt 3.07.13

  • Moin,


    ist meines Wissens nach auch bei der Werksgarantie von 2 Jahren so. Werden in der Garantiezeit Teile auf Garantie getauscht, gilt die Garantie für die gewechselten Teile auch nur bis zum Ende der Werksgarantie und nicht 2 Jahre nach dem Einbautag. Mir wurde mal auf Garantie das Radio im Vectra C Caravan auf Werksgarantie getauscht. Ich wurde damals vom FOH darauf hingewiesen, daß die Garantie für das Radio auch mit Ablauf der Werksgarantie erlischt.


    Gruß captain1949

    Teilnehmer beim 1.,2.,4. u. 5. Int. Mokkatreffen 2015,2016,2018,2019

    Teilnehmer beim Maritimen Klönschnack Bremerhaven 2015,2018,2023

    BMW X1 1.8 sDrive Avantage 100 kW/136 PS, Steptronic Getriebe, Phytonicblau, EZ 12/2020

    Buissenes-Paket, Ablagenpaket, PDC, Rückfahrkamera, Parkassistent. autom. Heckklappe, Navigation, DAB-Tuner




  • Moin,


    ist meines Wissens nach auch bei der Werksgarantie von 2 Jahren so. Werden in der Garantiezeit Teile auf Garantie getauscht, gilt die Garantie für die gewechselten Teile auch nur bis zum Ende der Werksgarantie und nicht 2 Jahre nach dem Einbautag. Mir wurde mal auf Garantie das Radio im Vectra C Caravan auf Werksgarantie getauscht. Ich wurde damals vom FOH darauf hingewiesen, daß die Garantie für das Radio auch mit Ablauf der Werksgarantie erlischt.


    Gruß captain1949


    ja genau so ist es


    es gilt immer vom Kaufdatum / Anmeldedatum ab, werden Teile in der Garantiezeit getauscht Egal ob nach 1 Tag oder am Vorletzten Tag gilt der Tag des Kaufdatums an den die Garantie erlischt


    LG
    Obi


  • ja genau so ist es


    es gilt immer vom Kaufdatum / Anmeldedatum ab, werden Teile in der Garantiezeit getauscht Egal ob nach 1 Tag oder am Vorletzten Tag gilt der Tag des Kaufdatums an den die Garantie erlischt


    LG
    Obi


    Das muss ja in irgendeinem Gesetzestext verankert sein. Nur weil der FOH sagt das es so ist, muss das ja lange noch nicht so sein.


    Wenn immer wieder das selbe Neuteil kaputt geht, weil der Hersteller Schrott produziert hat, kann das nach ABlauf der Garantie nicht zu Lasten des Kunden gehen. Mich würde es echt mal interessieren wo das Gesetzmäßig geschrieben ist.

    MfG Daniel
    VW Tiguan


    An Händler zurückgegeben:
    OPEL Mokka 1.4 Turbo ecoFLEX Start/Stop 4x4 - Elektropaket - Komfortpaket - Winterpaket - Sichtpaket - Radio CD 600 - Scheiben hinten nachträglich getönt - abnehmbare AHK verstauen
    EZ 05.2014


    Warum ich weg bin?!

  • Wie schon eingangs erwähnt: Garantie = freiwillige Leistung = Garantiebedingungen lesen. Gewährleistung = Gesetz = BGB §§ 433 ff. lesen.

    Mokka B Business Elegance 130 PS 8AT Kontrast-Grau


  • Das muss ja in irgendeinem Gesetzestext verankert sein. Nur weil der FOH sagt das es so ist, muss das ja lange noch nicht so sein.


    Wenn immer wieder das selbe Neuteil kaputt geht, weil der Hersteller Schrott produziert hat, kann das nach ABlauf der Garantie nicht zu Lasten des Kunden gehen. Mich würde es echt mal interessieren wo das Gesetzmäßig geschrieben ist.


    Hallo Daniel


    Schau mal hier


    https://www.das.de/de/rechtspo…frist-nach-reparatur.aspx


    Sorry Sage auch immer Garantie statt Gewährleistung


    LG
    Walter