Recht in der Werkstatt bzw. beim Kauf: Garantien/Gewährleistung/Versicherung

  • Ich habe hier mal einige Infos dazu zusammengetragen:


    Ihr Recht in der Werkstatt: http://www.autobild.de/artikel…i-reparaturen_219400.html


    Misslungene Kfz-Reparatur
    Gewährleistung verlängert sich: http://www.n-tv.de/910522.html



    Könne man ja mal oben verankern ...






  • Nochmal:


    Ihr Recht in der Werkstatt


    http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_677047.html





    Reparaturmängel und Schadensersatz


    http://www.adac.de/infotestrat…=38039&SourcePageId=49347


    http://www.adac.de/infotestrat…tatt-maengel/default.aspx



    Mängel am Gebrauchtwagen. Verschleiß oder Sachmangel?


    Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motor…887&SourcePageID=9852#top


    Die Rechte des Käufers
    Dem Käufer steht innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache bei Vorliegen eines Mangels zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu, das wahlweise aus Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen Sache) besteht. Beim Gebrauchtwagenkauf kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Privatverkäufer können die Sachmangelhaftung per Vertrag ausschließen.

    Der Verkäufer schuldet laut Gesetz den "üblichen Zustand"
    Sachmangel oder Verschleiß, was ist ein üblicher Zustand? Diese Fragen stellen sich den streitenden Vertragspartnern häufig nach einem Gebrauchtwagengeschäft. In der Folge beschäftigen sich häufig Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige mit der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur Sachmängelhaftung. Dabei ist die Rechtsprechung nicht immer übereinstimmend. Die Auslegungsschwierigkeiten sind deshalb auch für Experten mit der Kenntnis der bisherigen Urteile nicht unbedingt gelöst.


    So haben bislang die Gerichte entschieden
    Eine Liste mit den Urteilen zu Mängeln bzw. Verschleiß finden Sie hier: http://www1.adac.de/images/200…%9F-Liste_tcm8-224135.pdf
    Auch mit dieser umfangreichen Urteilssammlung sind freilich nicht alle denkbaren Defekt-Konstellationen erläutert; viele Teile eines Autos kommen hier einfach nicht vor; Alter und Laufleistung variieren. Häufig werden deshalb im Streitfalle Kfz-Sachverständige hinzugezogen: Beispielsweise um die Frage zu Klären, ob der Defekt eines Scheibenwischermotors bei einem fünf Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 80.000 Kilometern als Verschleiß oder als Sachmangel zu bewerten ist.



    Üblicherweise ist ein Auto in Ordnung
    Der ADAC stellt fest: Defekte am Auto sind grundsätzlich - in Abhängigkeit von Alter und Laufleistung - nicht üblich, sondern die Ausnahme. Das Auswerten externer und interner Statistiken führt zu folgender Erkenntnis: Bis mindestens zu einem Alter von 10 Jahren und einer Laufleistung von 150.000 Kilometern ist der übliche Zustand eines Fahrzeuges grundsätzlich „funktionsfähig“. Naturgemäß können zwar einzelne Bauteile jederzeit ausfallen, was aber selten ist und deshalb nicht dem üblichen Zustand – funktionsfähig – widerspricht.


    Nicht alles am Auto hält "ewig" - Typische Verschleißteile


    Nicht alle Teile an einem Auto können für ein ganzes Autoleben (lifetime) konstruiert werden. Dafür gibt es physikalische und chemische Gründe.


    Deshalb gibt es Ausnahmen:


    Verschleißteile, die aufgrund einer offensichtlichen Abnutzung im Bedarfsfalle ausgetauscht werden:


    Abgasanlage: Rohre und Schalldämpfer (wenn nicht vom Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt)
    Glühkerzen / Glühstifte
    Kupplung
    Bremsscheiben
    Bremsbeläge / Bremsklötze
    Batterien
    Reifen
    Lampen
    Scheibenwischer
    Herstellervorgaben, definieren die Wechselintervalle für Teile, deren Abnutzung oder Verbrauch nicht ohne weiteres offensichtlich ist. Von allen Teilen, für die in den Wartungsvorgaben des Fahrzeug-Herstellers ein festes Wechselintervall vorgeschrieben ist, kann erwartet werden, dass wenigstens dieses Alter/Laufleistung erreicht wird. Für folgende Teile gibt es beispielsweise (wenn nicht auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt) von vielen Herstellern konkrete Wechselintervalle:


    Filter
    Zahnriemen und Spannvorrichtung nebst Spannrolle
    Wasserpumpe
    Zündkerzen
    Bei einem Defekt / Ausfall eines Verschleißteils oder Bauteils mit Wechselintervall vor der Abnutzungs- bzw. Wechselgrenze besteht bei sachgemäßer Nutzung grundsätzlich Anspruch auf Sachmängelhaftung.


    Die komplette ADAC Sachmangelleitlinie (2 Seiten): http://www.adac.de/_mmm/pdf/AD…mangelleitlinie_27730.pdf

  • Achtung:


    Wie der WDR soeben mitgeteilt hat, sollte bei Abgabe des Autos in die Werkstatt der Reparaturauftrag auf den Fehler ausgestellt werden und nicht auf den Austausch einzelner, mit der OnboardDiagnose ermittelten Fehler!


    Im ersten Fall haftet die Werkstatt für eine Fehldiagnose, wenn hinterher etwas anderes defekt ist als von der Werkstatt repariert wurde.


    Im 2ten Fall haftet der Kunde für die Fehldiagnose der Werkstatt. Sie haftet nur für das Teil, das sie im Vertrag als Reparatur eingetragen hat und wofür ein Vertrag unterzeichnet wurde.



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    Sachmängelhaftung




  • Verschärfte Händlerhaftung seit dem 01.01.2002
    - Sachmängelhaftung bei Kauf von Gebrauchtgütern und gebrauchten Ersatzteilen


    http://www.koehler-klett.de/ko…oads/pauly_lueckD1702.pdf


    http://www.123recht.net/forum_…p?topic_id=23074&ccheck=1


    http://www.frag-einen-anwalt.d…p?topic_id=33649&ccheck=1


    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/384020/


    http://www.auto-tipp.com/258.html


    Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


  • Unfall:



    http://www.rp-online.de/public…er-Vertragswerkstatt.html






    http://www.kfz-gutachter-schade.de/pageID_6111709.html


    http://www.unfallgutachten24.d…haftpflichtgutachten.html


    http://www.bvsk.de/unfall/fragen.php




  • BGH Urteile


    http://www.gutachter-weiss.de/…984985a10bdf01/index.html




  • Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe


    http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallhilfe.html




    Europäischen Unfallbericht - Kostenlos zum Download


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  • Rechtsfragen bei Fahrzeugmängeln


    http://www1.adac.de/Recht_und_…uswertung%2Fdefault%2Easp




    Gewährleistung Ersatzteil Auto/ Reparatur