Das Bremslicht muss ab einer Verzögerung von mehr als 1,3 Metern pro Quadratsekunde aufleuchten. Im Bereich zwischen 0,7 und 1,3 Metern pro Quadratsekunde bleibt es den Fahrzeugherstellern selbst überlassen, ob sie das Bremslicht aufleuchten lassen oder nicht.