Unfallwagen gekauft

  • Hallo Stihl ,
    ging mir mal mit einen 3er BMW auch so, damals noch 19500-,DM bezahlt. Ein Kumpel hat dann unstimmigkeiten im Lack gesehen und ich hab den dann bei BMW mal (für wirklich 0,00 DM ) checken lassen (gab 20-,DM für die Kaffeekasse) .Die waren erschrocken wieviel da beschädigt gewesen sein muss. Ein Händler, der solch ein KFZ in Zahlung nimmt, MUSS das feststellen. Hab dem Verkäufer (Freie Händler für Gebrauchtwagen) das Ergebniss mitgeteilt und ihm den Wagen wieder auf den Hof gestellt. Hatte vorsichtshalber einen Brief vom Anwalt aufsetzten lassen, den ich aber nicht gebraucht habe. Händler nahm das Auto problemlos gegen Zahlung des vollen Kaufpreises (ohne Abzug für die gefahrenen KM). Kann man ruhig sagen "Nochmal Glück gehabt"

    Meine Erfahrungen mit einenm freien Händler an der B4 in Arnstadt waren da leider anders. Erst beim Kauf zusagen gemacht, die dann im Schadensfall nicht gehalten wurden (4 Wochen vor Gewährleistungsende hatte ich einen Motorschaden). Als ich das Fahrzeug einem Gutachter präsentierte , fragte der gleich ob ich das Fahrzeug als unfallfrei erworben hätte, ich antwortete "ja". Dann kannst du ihn tauschen, das Heck hatte auf alle Fälle mal einen Schaden und ist in Teilen gespachtelt worden. Ich war erstmal wie von den Socken. Der Händler wollte davon natürlich nichts wissen, ich hätte ja den Unfall gehabt und versuche es jetzt ihm in die Schuhe zu schieben usw. usw. Ende vom Lied, ich ärgerte mich 1,5 Jahre mit Anwälten und Gerichten rum um mein Geld zu bekommen. Und aufpassen bei der Rückabwicklung, wenn es soweit kommt, was du unterschreiben tust, da hat es das Kleingeduckte oft in sich. Ich war froh, das mich da mein Anwalt begleitet hatte, der hat erstmal die Hälfte aus dem Rückgabeformular rausgestrichen.

  • Ich würde erst mal den Händler fragen was er meint. Da kann man sich vielleicht den ganzen Kram mit dem Anwalt sparen.
    Ich habe vor drei Jahren mal ein Auto bei einem freien türkischen Händler gekauft der fing nach 60 km an zu ruckeln und hat ohne Ende Öl gefressen. Nach einem Check in der Werkstatt bei uns im Ort welcher die Autos von den Händler vor dem Verkauf durchcheckt hat er mir sofort die Rücknahme bzw. den Rücktausch mit meinem alten Wagen angeboten.
    Er hat den Wagen auch nicht wieder zum Verkauf angeboten. Somit kann ich davon ausgehen dass er von den Schaden vorher nix wusste und ihn nicht bewusst defekt verkaufen wollte.


    Dann gibt es natürlich auch schwarze Schafe. Ein Arbeitskollege hat einen Golf GTI als Re-Import aus den USA bei einem Deutschen Händler gekauft. 500€ angezahlt und nach einem Check der Fahrgestellnummer festgestellt das es sich um einen in der Tschechei reparieren Totalschaden handelt. Er wollte vom Vertrag zurück treten und wurde quasi ohne Rückzahlung seiner Anzahlung vom Hof geprügelt. Kurz darauf stand der Wagen wieder als unfallfrei im Internet zum Verkauf...

  • https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/



    https://www.bussgeldkatalog.org/unfallfreiheit/




    Zitat

    Doch was geschieht, wenn sich nach dem Gebrauchtwagenkauf herausstellt, dass der Wagen gar nicht unfallfrei ist? Kann dem Händler bzw. Verkäufer eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden – hat er Sie also nicht über Schäden informiert, obwohl er über diese Bescheid wusste – haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Rückabwicklung des Kaufvertrags
    • Schadenersatz
    • Minderung des Kaufpreises

    Eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels von Seiten des Verkäufers kommt hier nicht in Frage, da es sich bei dem Pkw dann immer noch um einen Unfallwagen handelt.


    Ich würde sagen arglistige Täuschung.


    Aggiepack hat ja auch son einensehr guten Beitrag eingestellt!



    Zitat

    1. Den Kfz-Handel trifft im Privatkundengeschäft eine Untersuchungspflicht hinsichtlich Vorschäden. Das gilt auch für den Fall, dass der Betrieb über keine eigene Werkstatt verfügt. Auf die Angaben des Vorbesitzers darf sich der Händler im Privatkundengeschäft nicht verlassen,

    Klar. Denn ER verkauft den Gegenstand und ER haftet dafür. Deshalb ist er Händler. Das ist sein Betriebsrisiko.