Beiträge von andi_wi

    das wäre ja dann meine Frage, wieso leuchtet trotz aktiviertem Fernlichtassi am Tag nur die Kontrollleuchte für die Außenbeleuchtung, nicht aber die für den Assi?

    Also wenn die Kontrollleuchte gar nicht brennt, mal beim FOH vorbei fahren. Dann muss der sich das mal anschauen. Wie gesagt, mit Starten des Wagens ist der Assi immer an, sprich die Leuchte sollte brennen.

    stimmt, falsch ausgedrückt, also wieso leuchtet die Kontrollleuchte für den Fernlichtassi (die mit dem A) nicht...obwohl er aktiviert ist? ....bei Tunnelfahrten aber wie für diese Situation vorgesehen, schon.....erkennt unser Lichtsystem, das es für den Fernlichassistenten noch zu hell ist...und aus diesem Grund nur das grüne Kontrolllicht?


    Die Leuchte mit dem A leuchtet nur, wenn der Fernlichtassistent aktiviert ist! Nach dem Starten ist er immer aktiviert. Ansonsten ein und ausschlaten über die Lichthupe ... Ausschnitt aus der Anleitung im Anhang...

    ich fasse mal für mich zusammen....wenn Standlicht und Tagesfahrlicht die selben Lampen sind und der einzige Unterschied darin besteht, das beim Tagesfahrlicht sinnvollerweise die Rückleuchten nicht an sind.....habe ich also am Tag bei entsprechenden Lichtverhältnissen folgende Lichtsituation normales Licht hinten und vorne an, grüne Kontrollleuchte im Display (Außenbeleuchtung) an....warum ist aber dann bei eingeschaltetem Fernlichtassi die Kontrollleuchte für das Abblendlicht nicht an? ...ich hoffe meinen wirren Gedankengängen kann jemand folgen...


    Siehe oben #47: es gibt KEINE Kontrollleuchte nur für das Abblendlicht!

    Damit wir uns jetzt nicht wegen dem Standlicht zerreden hier eine kurze, prägnante und sehr gute Zusammenfassung zum Thema:


    Zitat

    Wie so oft variieren die Verordnungen zum Licht am Fahrzeug, selbst innerhalb der Europäischen Union. So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst nachts, bei beleuchteten Verhältnissen mit Standlicht zu fahren. In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro. (Quelle: Wikipedia)

    Dann sind 24 000 unter Umständen mehr als das was dieser Mitarbeiter vor über 1 Jahr (!!!) bezahlt hat .


    Jetzt kannst du dir selber Überlegen, ob das ein Schnäppchen ist , oder ob du über's Ohr Ihr gehauen wirst.
    Mein Tip : lass dir seinen damaligen Kaufvertrag zeigen.

    Wenn ich etwas zu einem teureren Preis verkaufe, als ich selbst ursprünglich dafür bezahlt habe, hat das absolut nichts damit zu tun, dass da jemand über den Tisch gezogen wird. Der Marktpreis, sprich was kostet dieses Modell, mit diesem Alter und der km-Leistung, Ausstattung und Zustand nach dieser Zeit ist entscheidend. Nicht was ursprünglich mal dafür gezahlt wurde. Sonst dürfte man ja gewonnene Sachen nicht verkaufen. Ist ja Quatsch.


    Und einen Anspruch, den ursprünglichen Kaufvertrag sehen zu wollen gibt es nicht!

    Tagfahrlicht im Ausland:


    Hier einen interessanten Artikel gefunden, zwar von Auto-Blöd, aber trotzdem ganz gut :D http://www.autobild.de/artikel…ht-in-europa-1792728.html


    Ein paar Länder verlangen ausdrücklich Abblendlicht, etwa Ungarn, Kroatien und Slowenien.


    In
    Griechenland ist zwar Licht am Tag für Personenkraftwagen verboten,
    davon ausgenommen sind aber Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.


    Sprich bis auf Ungarn, Kroatien und Slowenien ist man mit dem Tagfahrlicht bestens bedient.

    Ahhh ich glaube ich weiß jetzt, was Du meinst.


    Da bist Du ein "Opfer" der Betriebsanleitung geworden. Auf Seite 109 sind oben rechts Symbole für Standlicht und Abblendlicht. Diese Symbole beziehen sich NUR auf den Lichtschalter und nicht auf die Anzeige im Armaturenbrett!!!


    Die Anzeigen im Display sind auf Seite 91 beschrieben.


    Beide Seiten im Anhang, damit niemand wild blättern und suchen muss.

    Manchmal möchte ich am liebsten mal aussteigen, um zu schauen, welches Licht nun an ist....trotz intensiven studierens der Anleitung bin ich mir nicht sicher, um welches Licht es sich nun in folgender Situation handelt....Ich gehe davon aus, das egal bei welcher Licht-Situation, grundsätzlich das Tagfahrlicht an ist, es sei denn ein anderes Licht ist an....also das Auto ist niemals dunkel...(Ja/Nein/Vielleicht?)


    Hallo,


    richtig, der Mokka ist niemals unbeleuchtet, wenn er in Betrieb ist. Zumindest das Tagfahrlicht ist an!


    Damit erfülle ich die Bedingungen in Ländern wie z. Bsp. in Polen mit der Pflicht mit Licht zu fahren? (oder muss Abblendlicht geschaltet sein?)


    Das lässt sich so einfach und pauschal leider gar nicht sagen. In einigen Ländern reicht das Tagfahrlicht aus, in anderen muss laut den Buchstaben des Gesetzes das Abblendlicht eingeschaltet sein, allerdings wird das Tagfahrlicht weitestgehend in allen Ländern akzeptiert. Vor einer Reise ins Ausland notfalls mal beim ADAC nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen.


    Und um welches Licht handelt es sich, wenn in der Kontrollleuchte nur das Standlicht(grün) sowohl bei Fahrt und Stand leuchtet, aber trotz aktivierten Fernlichtassi die Kontrollleuchte des Abblendlichts nicht, gibtes also Lichtsituationen, die für das Fahren mit Standlicht in Frage kommen? ?(


    Bei der Frage muss ich passen, weil ich ganz ehrlich nicht so ganz kapiere was Du meinst :rolleyes: