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? ..hast Du die Bedienungsanleitung Deines MOKKA nicht gelesen?
Da steht ganz klar drin, dass keines der 4 Räder beim Abschleppen rollen darf. Von einem professionellen Abschleppunternehmen erwarte ich, dass auch die das wissen und entsprechende Vorsorge treffen. Den Abschlepper würde ich in „Grund und Boden“ klagen.
OPEL Original-Bedienungsanleitung……..
Das wirft die Frage auf, ob jeder Fahrzeugbesitzer solche Details der BA wissen muß. Hier ist m. E. abzuwägen, ob einem Laien das abverlangt werden kann oder vielmehr die (hoffentlich) qualifizierte Fachkraft in der Pflicht ist, so etwas zu wissen bzw. sich vor dem Abschleppen wenigstens schlau zu machen.
Die Frage ist, wie sich der ADAC verhält. Notfalls muß die Frage des Schadensersatzes gerichtlich geklärt werden. Für so etwas hat man schließlich eine Rechtsschutzversicherung.