Beiträge von Mr._Bean
-
-
Genau. Batt ab u d erst mal alles resetten. 15 Minuten sollten dabei aber locker reichen
-
Du hast n A, oder?
Wenn ja: Ich habe das eingebaut. Findest du in meiner Fahrzeugdatenbank. Und natürlich in der Datenbank im Werkstattbereich des Forums
-
Sieht sehr professionell aus. Machst du das Beruflich?
-
Dann würde oben Rechts bei "Konverstion" was zu finden sein!
-
Genau. Alle, oder wohl alle, Hersteller machen das so. Ist auch im Heimbereich so: Eine LED gefekt: Bitte neue Leuchte kaufen. Rep ist nicht vorgesehen!
Aber, wie ich und andere schon schrieben: Frage bei Firmen nach die so etwas uU reparieren können. Da solche Reparaturen teuer sind lohnt sich dieses und es wird firmen geben die so etwas anbieten.
-
Na: Ein Vertrag berücksichtigt immer 2 Parteien. Wenn die eine Seite, also der Käufer, nicht mehr will dann muß es natürlich Konsequenzen geben. Andererseits: Wenn der Lieferant nicht liefern kann dann haftet dafür , bei Austritt, nicht der Käufer

Edit:
https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/dieselkauf/lieferverzug-neuwagen/
ZitatAlles anzeigenNeuwagen: Was tun bei Lieferverzögerungen?
6.11.2018
Durch die Umstellung auf das WLTP-Messverfahren kommt es laut Medienberichten zu Lieferengpässen bei Neuwagen. Modelle, die noch nicht nach WLTP getestet sind, dürfen ab 1. September nicht mehr zugelassen werden. Wir erklären, welche Rechte Verbraucher bei Lieferverzögerungen haben.
In der Regel nennen die Händler ihren Kunden immer nur unverbindliche Liefertermine, die nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschritten werden können. Erst nach Ablauf dieser sechs Wochen kann der Kunde den Händler auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Nachfrist - üblich sind zwei Wochen - zu liefern. Damit ist der Händler nun offiziell in Verzug.
Sogenannte Verzugskosten, also zum Beispiel Kosten für einen Mietwagen, kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Händler mindestens leicht fahrlässig gehandelt hat – er muss also bei der Bestellung durch den Kunden bereits von den Lieferproblemen des Herstellers in Zusammenhang mit dem WLTP-Messverfahren gewusst haben. Tipp: Wer sich in der Zwischenzeit einen Mietwagen nimmt, sollte die Kosten für den Mietwagen so gering wie möglich halten, da unklar ist, ob diese Auslagen (maximal 5 Prozent des Kaufpreises nach den NWVB) im Nachhinein erstattet werden bzw. vor Gericht durchsetzbar sind.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Kann der Händler nach Ablauf der Nachfrist immer noch nicht liefern, können Kunden (theoretisch) einen Schadenersatz in Höhe von maximal 25 Prozent des Kaufpreises nach NWVB geltend machen. Auch hier gilt: Der Kunde muss dem Händler Fahrlässigkeit nachweisen können. Immerhin: Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
In jedem Fall empfehlenswert: Alle Briefe an den Händler immer per Einschreiben inklusive Rückschein versenden.
Und
-
Bescheib mal was du machst. Also auch technisch
-
Ja: Das ist ein Teil des Fortschritts. Kein Hersteller hat sich Gedanken um die Reparierbarkeit gemacht. Denn das hätte einen Mehraufwand bedurft und somit höhere Kosten verursacht. Fällt der aus: Was ja durchaus sein kann denn das ist alles Leistungselektronik, so kostet es jetzt nicht 15€ für eine Glühlampe sondern 1200 für einen kompletten Scheinwerfer
Das Reparieren wäre ansonsten machbar gewesen: https://www.actronics-gmbh.de/led-lighting , https://www.handwerk-magazin.d…rreparaturen/150/3/338587
-
Zitat
Vielleicht fährt Opel ja doch demnächst ein paar Sonderschichten.
Dann würde man wohl kaum Verträge stornieren. Ne: Da kommt nix!