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Sind die der Lederausstattung oder?
Ich sitze auch so. Der Abstand ist mindestdns genau so. Wobei die Kopfstütze in Video zu niedrig eingestellt ist.
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Sind die der Lederausstattung oder?
Ich sitze auch so. Der Abstand ist mindestdns genau so. Wobei die Kopfstütze in Video zu niedrig eingestellt ist.
Bildquelle: http://www.autobild.de/bilder/…tra-co-5559922.html#bild3
Zitat[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-Neuheiten-bis-2019-Neuer-Opel-GT-Astra-Co-1200x800-3a107cba18b1bf2c.jpg]
Opel bringt eine moderne Neuauflage des GT! Weltpremiere für Studie ist auf dem Genfer Automobilsalon 2016. Die Basis stammt vom neuen Astra, die Front orientiert sich an der Studie Monza. Die Seitenlinie zitiert mit weit ausgestellten Kotflügeln und kurzem Steilheck das klassische Vorbild. 2018 könnte der neue GT in Serie gehen, der Basispreis könnte bei 25.000 Euro liegen.
Ich finde der sieht recht stimmig aus.
Aber: Gibt es dafür Käufer? Also in ausreichender Menge ...
Man könnte ja die jetzigen Autos mit sportlicherer/stärkeren Motoren und besseren Getriebeabstufungen anbieten. Also als OPC. Ein neuer Astra GTC OPC ist ja auch viel Sportlicher. Gegenüber dem oben aber praktischer ![]()
Zitat[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-Astra-GTC-Illustration-1200x800-4c573125b85e497f.jpg]
Der sportliche Ableger vom Astra wird der neue GTC, der vermutlich 2016 kommt. Der dynamische Dreitürer zeichnet sich durch eine eigenständige Optik an Front und Heck aus.
Zitat
[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-Mokka-Illustration-1200x800-3dda473818d446d7.jpg]
Der Mokka hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem der wichtigsten Opel-Modelle entwickelt. Nach der Modellpflege 2016 wird der Mokka sparsamer, denn dann sollen Dreizylindermotoren Einzug erhalten. Der Mokka II startet nicht vor 2018 und bleibt dem bekannten Konzept treu.
Wenn ich dann so eine Fotomontage sehe kann man nur hoffen das die Opeldesigner einen besseren Geschmack haben. Ich denke so ein Design wäre ein K.O. Kriterium für den Wagen.
3Zylindermotoren sind auch nicht unbedingt sparsamer. Für ordentlich Leistung bei kleinem Hubraum müßte man die ordentlich aufladen. Als Einstiegsmotor für Käufer die nur von A nach B komen wollen und dabei eher "gemütlich" fahren wohl ok.
Der, so finde ich, sieht von Vorne richtig gut aus:
Zitat[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-Insignia-Illustration-1200x800-0b762466e69a2062.jpg]
Der neue Insignia betont die fließende Linie deutlich stärker als das aktuelle Modell. 2017 startet der Insignia auf einer komplett neuen Plattform. Sie hört auf den Namen E2XX und ...
Aber das Heck ...
Zitat[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-Neuheiten-bis-2019-Neuer-Opel-Astra-Co-1200x800-fa86f2a22811ef0c.jpg]
... wird von Opel entwickelt, aber auch von anderen künftigen Modellen im GM-Konzern genutzt, wie etwa vom Buick Malibu.
Ein Kleinwagen, der Karl, als Elektroauto
Zitat[Blockierte Grafik: http://i.auto-bild.de/ir_img/1/2/4/7/9/5/1/Opel-BEV-e-Car-Illustration-1200x800-2e04440498164220.jpg]
Der Ampera bekommt keinen Nachfolger. Stattdessen will Opel auf Basis des Kleinwagens Karl einen elektrisch angetriebenen Kleinwagen auf den Markt bringen. Die Reichweite beträgt rund 150 Kilometer.
Also ein eher Stadtauto zu Mittelklassspreisen, dafür mit nur Kurzstreckentauglichkeit und ellenlangen Ladezeiten für Käufer die im Kleinwagenbereich eher günstige Preise suchen bzw. erwarten ![]()
Was meint ihr?
Kann es sein das die Sitzposition aufrechter ist, die Rückenlehne also noch steiler steht?
[Blockierte Grafik: http://ais.badische-zeitung.de/piece/04/8b/b2/fa/76264186.jpg]
Bei uns sieht das so aus
Was genau stört denn an den Kopfstützen? Im Prinzip wird doch die Rückenlehne in der hintersten Position nur verlängert. Zumindest ist das bei AGR so
Was mir auffällt: Die Kopfstützen der AGR stehen steiler.
AGR
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Standard
[Blockierte Grafik: http://img1.auto-motor-und-sport.de/Innenraum-Check-Opel-Mokka-Sitzposition-fotoshowImage-ca762fd4-645734.jpg]
Die Standard sind im Bild oben nach Vorne geneigt. Kann man die nach hinten bzw. Aufrecht stellen. Ist dass das Problem?
[Blockierte Grafik: http://www.fensterbank-handel.de/files/images/ral-5022-nachtblau(3).jpg]
[Blockierte Grafik: http://www.fensterbank-handel.de/files/images/ral-5026-perlnachtblau(2).jpg]
[Blockierte Grafik: http://www.ah-azl.de/typo3temp/pics/87e3032943.jpg]
[Blockierte Grafik: http://www.lackprofi24.de/media/image/blau.jpg]
5026 sieht nicht so verkehrt aus. Der Lachierer hat aber bestimmt Farbmuster mit denen man das besser als hier vergleichen kann
Reifen Schreiber:
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Zitat... bei dem passende Felgen wohl für den Diesel nachgetragen werden sollen.
Passende Felgen hat Opel.
Die benötigen eine Freigabe der Reifendimension 215/65/16 für den 1,6 CDTi
Das könnte man natürlich mit einer ABE für die Felge die dann diese Dimension enthält erledigen. Wie bei den Felgen vom Nachrüstmarkt. Die ABE gilt dann aber nur für diese eine Felge ...
Es würde aber auch mit einem generellen Nachtrag für den 1,6 CDTi gehen. Diesen Nachtrag könnte man dann mit den Reifen aushändigen. Hätte den Vorteil das Opel alle passenden 16 Zoll Felgen verkaufen könnte ...
ZitatMr. Bean
Beim Kauf über ein Internet-Portal habe ich freie Händlerwahl. Man ordert im Netz,
die vermitteln eigentlich nur und man kann den Wagen an eine hiesige Opel-Vertragswerkstatt liefern lassen. Der Opel-Händler ist der Ansprechpartner im Garantiefall und zwar bundesweit. Ist ja auch so bei einem Umzug. Gehts z.B. von München nach Hamburg, muß am neuen Wohnort eine Garantieleistung der dortige OH ausführen. Wie es darüber hinaus nach 2 Jahren bzgl. Kulanz aussieht, ist natürlich eine andere Sache. Vielleicht kann man ja aber beim Händler ein paar Prozent mehr rauskitzeln, wenn man beiläufig erwähnt evtl. auch im Netz kaufen zu wollen...k
Aber nur für die Garantieleistung des Herstellers. Für Gewährleistungsfragen muss man sich von Hamburg aus an den Verkaufshändler in München wenden ...
Siehe: Recht in der Werkstatt bzw. beim Kauf: Garantien/Gewährleistung
Neuwagengarantie: Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen
Neuwagengarantie - Definition, Fakten, Erklärung | MeinAuto Lexikon
ZitatAlles anzeigenKennen Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen? Wissen Sie, dass es diesen überhaupt gibt? Was allgemein als Neuwagengarantie bekannt ist, umfasst zwei grundlegend verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt, gilt 2 Jahre nach dem Neuwagenkauf und regelt per Gesetz in §437 BGB, dass der Verkäufer/Autohändler bei auftretenden Mängeln am Neuwagen haftet.
Die Herstellergarantie beim Neuwagenkauf dagegen ist eine freiwillige Leistung und im Umfang (Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie, Mobilitätsgarantie) von Automarke zu Automarke verschieden. Im folgenden Ratgeber Neuwagengarantie klären wir alle wichtigen Fragen zur Gewährleistung und Garantie auf Neuwagen im Vergleich zur Herstellergarantie, sagen Ihnen welche Ansprüche Sie haben, worauf Sie achten müssen und zeigen Ihnen in einer Übersicht die Leistung und den Umfang der Herstellergarantie auf Neuwagen der 10 wichtigsten Automarken in Deutschland.
Unterschied: Gesetzliche Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen vs. Herstellergarantie
Beim Autokauf werden Gewährleistung und Garantie oft unter dem Begriff Neuwagengarantie zusammengefasst. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen. Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, gilt seit dem 01.01.2002. Die Garantie auf Neuwagen vom Hersteller dagegen ist eine freiwillige Leistung.
Übersicht: Unterschied zwischen gesetzliche Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen im Vergleich zur Herstellergarantie auf Neuwagen:
Allgemeine Haftung/ Laufzeit der Neuwagengarantie:
Gewährleistung/Sachmängelhaftung: 2 Jahre gesetzliche Haftung für Neuwagen. In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer in der Beweispflicht, in den folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer.
Herstellergarantie: Freiwillige Haftung des Herstellers für Neuwagen. Die Laufzeit der Herstellergarantie ist variabel und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich geregelt.
Ansprüche:
Gewährleistung/Sachmängelhaftung: gegenüber dem Verkäufer/Autohändler
Herstellergarantie: gegenüber dem Hersteller/Automarke
Haftung für Mängel:
Gwährleistung/Sachmängelhaftung: Haftung für Mängel, die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten.
Herstellergarantie: Haftung für Mängel, die nach dem Autokauf entstehen.
Leistung und Umfang:
Gwährleistung/Sachmängelhaftung: Haftung für das gesamte Fahrzeug.
Herstellergarantie: Haftung für bestimmte Neuwagenteile (Motor, Lack, Karosserie etc.) und abhängig von der Laufleistung des Neuwagens.
Gesetzliche Gewährleistung: Haftung des Verkäufers bei Mängeln am Neuwagen
Jeder Neuwagenkäufer hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwagen. Das bedeutet: Innerhalb dieser gesetzlichen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer – nicht der Hersteller – gewährleisten, dass der Neuwagen ohne Sachmängel an den Käufer ausgeliefert wurde. Ohne Sachmängel heißt ohne von vorn herein bekannte oder erkennbare Fehler.
Ein Beispiel zum Anspruch auf Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen: Nach 3.000 km Laufleistung Ihres Neuwagens funktionieren die Bremsen nicht mehr einwandfrei, die Bremsklötze sind zum Beispiel abgefahren. Das ist ein beim Verkauf nicht erkennbarer Mangel und auch kein normaler Verschleiß. Dafür haftet der Verkäufer/Ihr Autohändler. Sie als Neuwagenkäufer haben Anspruch auf eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung.
Treten in den ersten zwei Jahren nach dem Autokauf Mängel am Neuwagen auf, die bei der Auslieferung zwar schon bestanden, aber nicht erkennbar waren, kann der Käufer verschiedene Ansprüche beim Verkäufer geltend machen.
Ihre Ansprüche beim Neuwagenkauf:
Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die 2. Reparatur den Mangel nicht beseitigt
Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel
In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Das heißt: Wenn Sie einen Mangel am Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate beim Autohändler reklamieren, muss dieser beweisen, dass der Mangel bei der Auslieferung noch nicht bestand. In den darauf folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Käufer. Das heißt: Bei einer Reklamation müssen Sie beweisen, dass der Neuwagen bereits bei der Auslieferung Mängel hatte.
Neuwagengarantie = Freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen
Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung bieten nahezu alle Autohersteller ihren Käufern eine zusätzliche Neuwagengarantie an. Entweder als Anschlussgarantie an die gesetzliche Gewährleistung oder direkt mit dem Neuwagenkauf. Diese Herstellergarantie ist immer freiwillig, auf eine bestimmte Laufzeit und/oder Neuwagenteile beschränkt und meistens an Bedingungen wie regelmäßige Inspektionen und das lückenlose Führen eines Scheckhefts geknüpft. Lesen Sie in jedem Fall das Kleingedruckte der Garantie bei Neuwagen.
Reparatur und Gewährleistung: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – kann jeder Neuwagenbesitzer frei entscheiden, ob er die vorgeschriebenen Inspektionen und notwendigen Reparaturen in einer freien Werkstatt, bei einer Autokette oder bei einer Vertragswerkstatt durchführen lässt. Auch ob Sie ein Original-Ersatzteil oder die günstigere Alternative aus dem freien Handel einbauen lassen, ist Ihre Entscheidung. Gewährleistung und Garantie auf Neuwagen können nicht davon abhängig gemacht werden. Allein die fach- und sachgerechte Inspektion und das Einhalten der vorgeschriebenen Inspektionsintervalle für Neuwagen müssen eingehalten werden und lückenlos im Scheckheft gepflegt sein. Anders sieht das bei der Anschlussgarantie für Neuwagen aus, die den Passus “Inspektion in einer Vertragswerkstatt” in den meisten Fällen mit sich führt. Darum noch einmal: Lesen Sie das Kleingedruckte der Herstellergarantie ganz genau.
Gelten Gewährleistung und Neuwagengarantie beim Autokauf im Internet?
Der gesetzliche Anspruch auf Gewährleistung/Sachmängelhaftung und die freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen gilt unabhängig davon, wo und wie Sie Ihren Neuwagenkaufen - über Online-Vermittler im Internet oder direkt im Autohaus. Weil der Kaufvertrag für Online-Autokäufer und Autokäufer direkt im Autohaus identisch ist, gelten dieselben rechtlichen Ansprüche in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Neuwagengarantie der Hersteller. MeinAuto.de vermittelt ausschließlich Neuwagen von deutschen Vertragshändlern, keine EU-Neuwagen. (Beachten Sie die Unterschiede zwischen deutschen Neuwagen und EU-Neuwagen, auch in Bezug auf die EU Neuwagen Garantie.
Garantie EU Neuwagen
Zitathttps://www.adac.de/infotestra…-neufahrzeug/default.aspx
Für die Herstellergarantie gilt das gleiche wie beim Eigenimport: Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.
Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich, beträgt aber regelmäßig 2 bis 3 Jahre. Wichtig ist, dass bereits häufig zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland! Nach Ablauf der Garantiefrist werden bei Reimporten meistens keine freiwilligen Kulanzleistungen des Herstellers gewährt.
Stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land, müssen auch die Garantieansprüche im Ausland geltend gemacht werden.
Garantie und Gewährleistung beim Neuwagenkauf
ZitatAlles anzeigenei Neuwagen schreibt der Gesetzgeber eine zwei Jahre geltende Sachmängelhaftung vor, wenn das Auto von einem Händler gekauft wird. Ein Sachmangel liegt vor, wenn bei Übergabe des Fahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist. Trotzdem sollte ein Käufer auch darauf achten, ob es zusätzlich zur Sachmängelhaftung noch eine Herstellergarantie gibt.
Hersteller bieten ihre Garantie in fast allen Fällen über einen bestimmten Zeitraum (meist zwei oder drei Jahre, öfters jedoch auch schon bis zu 7 Jahre) aber zum Teil auch gebunden an eine bestimmte Kilometerlaufleistung. Es gibt auch Garantien auf bestimmte Eigenschaften und Qualität. Üblich sind z. B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien und Mobilitätsgarantien. Zudem bieten fast alle Hersteller Verlängerungen ihrer Garantien gegen Aufpreis an.
Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung richtet sich immer gegen den Verkäufer. Im Allgemeinfall handelt es sich dabei um das Autohaus, in dem der Wagen erworben wurde. Manchmal tritt der Händler aber auch nur als Vermittler auf. Dann ist derjenige Ansprechpartner, der im Kaufvertrag genannt wird. Ist das Neufahrzeug mangelhaft, kann der Käufer innerhalb von zwei Jahren eine Reparatur verlangen. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf fabrikneuer Kraftfahrzeuge, wie sie der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes empfiehlt, müssen mündlich angezeigte Mängel vom Verkäufer entsprechend schriftlich bestätigt werden. Der Mangel muss für die Regulierung über die gesetzliche Sachmängelhaftung bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden gewesen sein.
Im Allgemeinen geht die Rechtsprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftretende Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden waren. In diesem Fall müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser 6 Monate kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits von Beginn an vorhanden war. Problematisch kann es werden, wenn der Händler Pleite geht, oder nach einem halben Jahr ein solcher Nachweis nicht mehr möglich ist. Im ersten Fall gibt es keinen Ansprechpartner mehr, im letzten entfällt der Anspruch. Hier kann es ratsam sein, den Hersteller direkt zu kontaktieren und auf Kulanz zu hoffen.
Generell gilt, dass der Käufer bei einem Sachmangel zunächst die kostenlose Nacherfüllung, also quasi eine Reparatur, verlangen kann. Schlägt diese fehl oder wird nur mangelhaft ausgeführt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn die Reparatur zweimal fehlschlägt. Darüber hinaus kann ein Betroffener auch Schadenersatz oder den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Sachmangel geltend machen. Voraussetzung ist dabei, dass der Verkäufer den Sachmangel verschuldet.
Nicht unter die Sachmängelhaftung fallen Verschleißteile, wie beispielsweise Bremsklötze. Die Frist für die zweijährige Sachmängelhaftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme. Kommt es während dieser Zeit zu Auseinandersetzungen, wird der Ablauf gehemmt und die Frist um den entsprechenden Zeitraum verlängert.
Schwierig kann die Haftungsfrage bei EU -Importen werden. In dem Fall tritt der Verkäufer ggf. nur als Vermittler für ein ausländisches Autohaus auf. Ansprüche müssen dann im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden. Zwar bleibt die Herstellergarantie bestehen, mit Nachbesserungen aus der Sachmängelhaftung im Ausland kann es allerdings schwierig werden. Auch kann der Käufer nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hier gilt es also, sich vor einem Kauf die genaue rechtliche Situation erklären zu lassen und den Kaufvertrag genau zu lesen.
Herstellergarantie
Gewährt ein Hersteller Garantien, so sind diese meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu kann auch das Einhalten regelmäßiger Inspektionen zählen. Die kann der Käufer in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen, sofern diese die Reparaturvorgaben des Herstellers erfüllt und eine entsprechende technische Ausstattung hat. Die Garantie darf deshalb nicht entfallen. Allerdings könnte es später bei einer möglichen Kulanzleistung des Herstellers zu Problemen kommen. Kaum ein Hersteller erbringt nach Ablauf der Garantiefrist noch Kulanzleistungen, wenn das Auto in einer markenfremden Werkstatt gewartet wurde.
Es empfiehlt sich, genau zu klären, ab welchem Zeitpunkt die Garantie beginnt und für welchen Umfang sie gilt. Entsprechende Hinweise sollten im Garantiescheckheft zu finden sein. Der Käufer sollte darauf achten, ob das Fahrzeug eine Tageszulassung hat oder nicht, denn oft beginnt die Garantiefrist mit der Zulassung. Händler lassen manchmal Autos mit Tageszulassungen beim Straßenverkehrsamt zu, um entsprechende Preisnachlässe gewähren zu können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof gelten unbenutzte Autos auch nach einer Tages- oder Kurzzulassung noch als Neuwagen. Manche Firmen bieten gegen Aufpreis auch Anschlussgarantien an. Diese können im Fall eines Wiederverkaufs vom Folgekäufer übernommen werden.
Vor Abschluss einer solchen Zusatzgarantie oder Garantieverlängerung sollte jedoch genau geklärt werden, welchen Umfang diese enthält. In vielen Fällen sind zahlreiche Mängel oder bestimmte Baugruppen ausgeschlossen oder an eine Kilometerleistung gebunden, so dass im Schadensfall trotzdem hohe Reparaturkosten anfallen können. Lassen Sie sich die Garantiebedingungen vorab erklären und schriftlich geben. Eventuell kann eine Verlängerung auch Bestandteil der Preisverhandlungen sein.