Selbst das schließt die Sondervereinbarung aus. Direkt im ersten Satz steht das.
Lass dich von ADAC beraten.
Ich würde den Wagen nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Soll er doch klagen. Mit dem Vertrag kommt der Händler vor Gericht nicht durch.
Mal sehen, was der ADAC zu sowas sagt.
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ADAC meinte, der Passus ist juristisch in keiner Weise haltbar.
Vorgehensweise: E-Mail an den Händler, freundlich nachfragen, ob der Wagen unfallfrei ist, da ist ja in der Anzeige stand. Dass man im Vertrag dazu nichts gefunden hat, dass er das bitte nachträglich und den Vertrag per E-Mail zuschickt.
Wenn er das nicht macht, ggf. nachfragen. Ansonsten am Tag der Übergabe Auto checken etc., dann das „vertragliche“ machen - und wenn der Händler unfallfrei nicht in den Vertrag geschrieben hat, nicht weitermachen. Klare Ansage, dass unfallfrei eine Voraussetzung ist und so in der in der Anzeige benannt wurde. (Auch wenn ich es nicht mehr beweisen kann). ADAC meinte unfallfrei ist ein wesentliches Merkmal beim Autokauf. Wenn der Händler sich nicht drauf einlässt, alles dort lassen, den Wagen nicht mitnehmen.
Für den Fall, dass der Händler das alles völlig problemlos macht im Fall der ADAC, nach Kauf zeitnah zu einer ADAC Prüfstelle zu fahren und den Wagen für circa 400 € checken zu lassen.
Rechtsberatung noch mal anrufen.
Für den hoffentlich nicht eintretenden Streitfall gibt es die Option, über ADAC einen ADAC Anwalt zu kontaktieren, die sind wohl etwas günstiger in den Gebühren. Die Beratung am Telefon heute war 1A.
Ich hatte übrigens 30 Jahre eine Kfz Rechtschutz. Nie gebraucht, deshalb vor zwei Jahren gekündigt. So viel zum Thema wenn man eine hat, braucht man sie nicht, wenn man keine hat …