Beiträge von Sil

    ADAC empfahl explizit, den Vk nicht auf den Passus anzusprechen, da der Passus im Zweifelsfall zu meinen Gunsten gewertet wird.


    Die Empfehlung: den Verkäufer schriftlich neutral lediglich darum zu bitten, Unfallfrei in den Vertrag zu ergänzen.


    Ist erledigt

    Hoffen wird das Beste. An dieser Stelle Danke für deine guten Wünsche dazu 🍀

    ADAC meinte, der Passus ist juristisch in keiner Weise haltbar.


    Vorgehensweise: E-Mail an den Händler, freundlich nachfragen, ob der Wagen unfallfrei ist, da ist ja in der Anzeige stand. Dass man im Vertrag dazu nichts gefunden hat, dass er das bitte nachträglich und den Vertrag per E-Mail zuschickt.


    Wenn er das nicht macht, ggf. nachfragen. Ansonsten am Tag der Übergabe Auto checken etc., dann das „vertragliche“ machen - und wenn der Händler unfallfrei nicht in den Vertrag geschrieben hat, nicht weitermachen. Klare Ansage, dass unfallfrei eine Voraussetzung ist und so in der in der Anzeige benannt wurde. (Auch wenn ich es nicht mehr beweisen kann). ADAC meinte unfallfrei ist ein wesentliches Merkmal beim Autokauf. Wenn der Händler sich nicht drauf einlässt, alles dort lassen, den Wagen nicht mitnehmen.


    Für den Fall, dass der Händler das alles völlig problemlos macht im Fall der ADAC, nach Kauf zeitnah zu einer ADAC Prüfstelle zu fahren und den Wagen für circa 400 € checken zu lassen.


    Rechtsberatung noch mal anrufen.

    Für den hoffentlich nicht eintretenden Streitfall gibt es die Option, über ADAC einen ADAC Anwalt zu kontaktieren, die sind wohl etwas günstiger in den Gebühren. Die Beratung am Telefon heute war 1A.


    Ich hatte übrigens 30 Jahre eine Kfz Rechtschutz. Nie gebraucht, deshalb vor zwei Jahren gekündigt. So viel zum Thema wenn man eine hat, braucht man sie nicht, wenn man keine hat …

    Eben. Nur könnte bei einem Schadensfall Ärger vorprogrammiert sein.

    Welcher Händler macht so einen Vertrag mit einer Privatperson.

    Wenn möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Ich würde genau diesen Passus anführen, da sowas für einen Verkauf von Händler an privat unzulässig ist.

    Mir erscheint das alles suspekt. Hast du die Annonce noch wo das drin steht mit dem unfallfreien Zustand? Die würde ich dem Händler auch unter die Nase reiben. Das steht im krassen Gegensatz zur Sondervereinbarung.

    Für mich sieht dieser Vertrag auch so aus wie gewerblich an gewerblich.

    Guten Morgen,

    Ja, die Passage ist bei Händler zu Privatverkauf unzulässig. Ob das ein Grund ist, vom Vertrag zurücktreten zu können, weiß ich nicht. Der Wagen wurde gesehen und im Raum vor Ort unterschrieben = damit erlischt die Rücktrittsfrist.


    Es sei denn, bei Übergabe ist ein neuer Mangel am Wagen. Diesen kann der Händler reparieren. Wenn er das nicht macht = jur. Grund für Rücktritt.


    Die Anzeige wurde direkt nach Kauf gelöscht, deswegen habe ich kein Foto davon. Nur die Bilder aus der Anzeige schickte der Händler mir nach Anfrage zu. Mein Bekannter kann bezeugen, dass dort definitiv Unfallfrei stand. Nützt nix.


    Ich rufe heute bei der Rechtsberatung des ADAC an. Vielleicht erreiche ich jemanden. Und es gibt eine Option. Zum Beispiel den Hinweis an den Händler, dass es ein Händler zu Händler Vertrag ist. Und der bitte geändert wird mit Eintrag Unfallfrei.

    Das dann schriftlich per Mail. Ich denke nicht, dass er das macht. Und ich habe keine Rechtschutzversicherung, die in diesem Fall greift.


    Laut Web ist der Passus im Schadensfall eher gegen den Verkäufer ( juristisch unwirksam).

    Aber das nützt mir aktuell auch nichts. Nach Möglichkeit möchte ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das wären weitere hohe Koste. Ohne Auto.


    Man, man.


    Vg

    Sil

    Tut mir leid, aber DAS hätte ich niemals unterschrieben. =O

    Ich auch nicht, wenn ich es vorher gesehen hätte… sowas passiert einem nur einmal.

    Habe dazu recherchiert, es ist (zumindest laut Web)juristisch völlig unrelevant. Trotzdem blöd …

    PS Macht es Sinn, wenn ich den Händler nenne und wer hier mag, schaut mal auf die Einschätzung seiner Bewertungen?

    Die sind im Durchschnitt gut. Vielleicht bin ich auch zu skeptisch 🤷🏻‍♀️

    Unwirsch ist er trotzdem.

    Der verkauft dir ein Fahrzeug, wo in einem halben Jahr die Inspektion fällig ist? Wie sieht es mit TÜV aus, ist der auch bald fällig?

    Schau bitte noch Mal genau hin. Unfallfrei dokumentiert im Kaufvertrag?

    Ich kaufe normalerweise in so einem Fall auch nichts, sondern verlasse den Raum.

    Da es das Auto so nicht an jeder Straßenecke gibt, gilt es wohl, abzuwägen.


    Der TÜV wäre im Juli fällig, macht der Händler vor Abgabe neu. Falls da was anfällt, geht das noch auf seine Kappe.

    Haben wir vereinbart.


    In der Anzeige war der Wagen als unfallfrei angegeben. Deshalb ging ich davon aus, dass er das auch ist. Er sieht auch so aus, aber wissen tut man es ja nicht.


    Heute fand ich im Kaufvertrag folgendes Kleingedruckte (siehe Anhang unten, unter, „Wichtige Sondervereinbarung“.

    Laut Internetrecherche ist der völlige Ausfluss von allem nicht Rechtens, Gewährleistung muss der Verkäufer, da ein Händler, trotzdem leisten. Allerdings hat mich der Text schon irritiert. Zur Zeit beruhige ich mich mit der Garantie, die ich abschließe.


    Wie schätzt ihr das ein (siehe Anhang, ich hoffe das klappt)


    Danke euch und viele Grüße

    SilIMG_5996.jpg

    Vielen Dank! Ja, in Anbetracht des unwirschen Händlers gibt es ein besseres Gefühl. Ich war kurz davor, den Autokauf zu lassen. Aber im Gespräch mit zwei Freunden habe ich jetzt gelernt, dass es bei einem guten Auto wohl Sinn macht. Auto und Sympathielevel des Händler zu differenzieren. Mögen sie Recht behalten :thumbup:

    Weitere Frage: innerhalb der Garantie kann man bezüglich des Absicherungbetrages wählen zwischen.


    Bis 5000 € oder

    Bis 10.000 €


    Habt ihr eine grobe Einschätzung für durchschnittliche Reparaturkosten? Würden tendenziell 5000 € reichen?