Beiträge von bulldog2601
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Mensch Stefan, das darf doch wohl nicht wahr sein was da mit dir abgezogen wird.
Hätte ich nicht gedacht das Opel so einen Mist abzieht. -
Hey, ich lese die AB und die Motorwelt auch. Na und? Wir sind doch alle alt oder reif genug uns unser eigenes Urteil zu bilden also warum aufregen wenn da mal wieder Müll über Opel steht.
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Ednew na es freut mich doch wenn ich zu deiner Erheiterung beitragen konnte, hast du vllt etwas weiter oben gelesen welche Mängel an dem Wagen vorliegen? Offensichtlich nicht, der Wagen hat ein akutes Feuchtigkeitsproblem im Innenraum und zwar ein andauerndes und nicht lösbares. Die Scheiben sind nicht nur beschlagen sondern RICHTIG nass und kein Mensch weiß wo das Scheiß Wässer herkommt.
Und nun die Preislage, wie nen man ein dauerhaftes Feuchtgebiet wo sich eine Menge bilden kann, wie Algen, Schimmel etc? Na Ednew da kommst dann schon selbst drauf. -
Zitat
Übrigens, so pfiffig mit Abschätzen bin ich nicht, ist reine Erfahrung z.B. vom LKW den ich 10 Jahre bewegt hatte.
Ich habe auch mal einen LKW bewegt z.B. > KHD. Der hatte vorne re.+li. aber eine Metallstange mit einem weißen Knubbel dran!
Da waren noch richtige Männer gefragt > Kein synchronisiertes Getriebe !


[/quote]Hey, das ist doch die Lösung, einfach die alten Tastatur und Schätzstangen an die Bohne und schon läuft es ;););)
@velvet
Sry bin schon still:o -
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Björn, die Rechtslage ist Eindeutig. Kunde hat Anspruch auf Mangelfreies Fahrzeug, Verkäufer wie Hersteller versuchen erfolglos Nachzubessern, Erfolg = Produkt ist immer noch Mangelhaft. Beim Verkauf müsste unser Gruppe B Fan den Käufer, ob nun Gewerblich oder Privat, über den Sachstand informieren. Macht er es nicht und es kommt raus, so nennt sich das arglistige Täuschung, die Folge der Vertrag ist nichtig, er muss das Biotop zurücknehmen, das Geld zurückzahlen und vllt noch Schadenersatz leisten, nebenbei ist das ein Straftatbestand.
Wenn er, wovon ich ausgehe, die Mängel am Fahrzeug nennt wird manch ein Käufer gewerblich wie Privat Abstand vom Kauf nehmen. Fast alle um genau zu sein. Der Händler wird den nicht nehmen, da er beim Verkauf die Gewähr geben muss, das wird teuer. Und Privat vergiss es. Klartext seine Bohne ist so gut wie unverkäuflich mit den Mängeln, einzig über den Preis würde da was gehen und das kann auf den unteren 4 Stelligen Bereich hinauslaufen.
Aus dieser Sache kommt er nur auf die HARTE Tour raus und das heißt einen fähigen Anwalt nehmen (einen bissigen Terrier und kein Schoßhündchen) und klar und deutlich eine Klage formulieren lassen. Nur so wird er mit möglichst geringem Schaden aus der Nummer kommen.
Ich wünsche im Erfolg dabei, sogar viel Erfolg dabei. Nein kein Glück, in dieser Sache braucht er keines.
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Hat die Tennishalle ein starkes WLAN?
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Stimmt wieso Verleumdung?
Weder 186 noch 187 StGB würden in diesem Fall greifen.
Den hier wurden weder wissentlich noch unwissentlich unwahre Tatsachen behauptet, sondern RuHe hat von faktischen Tatsachen berichtet und die sind im Sachsinn nicht unwahr.
Somit ist juristisch nichts gegen den Post einzuwenden, entsprechend entbehrt es jedweder logischen Notwendigkeit diesen Post zu löschen.Gruß
Florian -
Oh shit Stephan das darf doch wohl nicht wahr sein :-o