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    70 Euro bezahlt für Kühlmittel und einem neuen Deckel für den Überlaufbehälter.


    Wenn man dir in der Gewährleistungszeit (oder auch in der Garantiezeit) Geld für eine Reparatur abnimmt, so müsste das schon ein Verschleiß sein oder du hast den Schaden selber zugefügt. Beides trifft hier aber nicht zu. Ergo: Du must nichts zahlen. Man hat dich übers Ohr gehauen ...


    Zitat

    Tritt bei einem Neufahrzeug im ersten Jahr ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser schon bei der Auslieferung vorlag. Einen Anspruch auf Beseitigung eines solchen Mangels hat man auch dann, wenn der Fehler nach Ablauf eines Jahres und noch vor Ablauf des zweiten Jahres auftritt. Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 8 U 34/08).