Also mittlerweile sind da die bestimmungen etwas anders...
Wir haben früher einige solche Scheinwerfer an unseren Lkw verbaut,da wir auch in finsteren Ecken unterwegs sind...
Als Arbeitsscheinwerfer jederzeit erlaubt,sie dürfen allerdings nur diesen bereich beim arbeiten ausleuchten.
Im Fernlichtmodus geschaltet nicht mehr zulässig...
Von daher würde Ich mich vorher Informieren...Tüv etc.
L.g.Uwe