1. Update zur Anfrage beim Opel-Info-Center:
Gemäß Rücksprache bei der Opel Garantie- / Rechtsabteilung läuft die 2-jährige Garantie hierfür
Zulassung PKW: 25.03.2014
Ablauf Garantie: 25.03.2016
schon am 24.03.2016, also am Donnerstag vor Karfreitag, aus, und an diesem Donnerstag müsste dann spätestens die Inspektion gemacht werden, um eventuell notwendige Arbeiten innerhalb der Garantie abwickeln zu können/dürfen/wollen!! Karenztage gibt es nicht!! Bei meinem Inspektionswunsch am 29.03.2016 wäre ich schon 5 Tage über das Limit hinaus, das geht überhaupt nicht. Dass an 4 dieser 5 Tage aufgrund Feiertagen und Wochenende nicht gearbeitet wird, hat für Opel keinerlei Relevanz, es zählen da nur ganz genau abgezählte 2 Jahre.
2. Opel Fahrzeug
Zulassung PKW: 26.03.2015
Inspektionstermin: 29.03.2016
auch hier könnte es Probleme mit Garantiearbeiten geben, da das erste Jahr am 25.03.2016 abläuft. Dass dieser Tag auf einen Feiertag fällt, hat ebenfalls für Opel keinerlei Relevanz!
Ich habe mich bei dem Herren des Opel-Info-Centers vielmals für seine Auskünfte bedankt und darum gebeten, sich bei seinen Ansprechpartnern in der Opel Garantie- / Rechtsabteilung in meinem Namen zu bedanken mit dem Hinweis, dass dieses nicht vorhandene Entgegenkommen micht darin bestärkt, nicht mehr in einem Jahr 2 Opel Neufahrzeuge zu kaufen. Jetzt kommen natürlich, wie das Amen in der Kirche, die Gegenargumente, das wäre bei anderen Herstellern genau so, mag sein, interessiert mich aber wenig, weil ich im geschilderten Fall keinerlei Berücksichtigung eventueller Feiertage und Wochenenden in der Garantiezeitberechnung von Opel sehe.
Dennoch, als mein Ansprechpartner vom Opel-Info-Center von 2 Neufahrzeugen erfuhr versprach er mir, sich für eine Kulanzverlängerung von einem Tag in den entsprechenden Abteilungen einzusetzen.
Lobenswert, aber wahrscheinlich erfolglos.
Also, immer recht schön an die Einhaltung der Tage und Stunden in der Von- Bis- Berechnung der Garantiezeit denken.
Update folgt.