Inspektionsanzeige

  • Hallo,
    ich habe mal folgende Frage: Wenn ein nagelneuer Mokka mit 0 Kilometern mehrere Monate ( z.B. 10 Monate) bei einem Händler steht ( z. B. im Ausland als Tageszulassung ) läuft dann die Inspektionsanzeige ab? Hintergrund ist die Behauptung meines FOH, der sagt, das mein Opel Mokka mit Erstzulassung Mai 2016 in Ungarn, gekauft bei einem deutschen Händler im März 2017 mit 10 km, im 05/2017 die 1. Inspektion hätte gemacht werden müssen, also 2 Monate später nach Kauf. Das wäre auch in der Anzeige im Display ( Code 82 ) erkennbar gewesen, der deutsche Händler hätte dies wohl gelöscht. Gewagte Behauptung, denn die Display-Anzeige erscheint ja nicht schon nach 10 Monaten, zumal das Auto nicht bewegt wurde. Wenn das so wäre, hätte die Service-Anzeige frühestens im April oder Mai anzeigen können, aber da war das Auto ja schon in meinem Besitz. Und da kam keine Anzeige.
    Mein Mokka hat nun 9700km auf der Uhr, die Serviceanzeige Code 82 ist nun nach 12 Monaten angegangen und der Mokka war heute zur Inspektion. Ich wollte nun eine Garantieverlängerung kaufen, die aber nutzlos sei, da die angebliche 1. Inspektion fehlen würde.
    Ich bin aber davon ausgegangen, das laut BGH ein Auto mit Tageszulassung, welches nicht älter als 12 Monate ist und kilometermäßig gegen Null ist, als Neufahrzeug gilt. Nach m,M, hat die 1. Inspektion nun nach 12 Monaten oder 15000 km zu erfolgen, je nachdem, was zuerst eintritt. Und das habe ich gemacht.
    Möchte mal gerne eure Meinung hören.


    Achim

  • Hallo Achim, hallo zusammen.



    das laut BGH ein Auto mit Tageszulassung, welches nicht älter als 12 Monate ist und kilometermäßig gegen Null ist, als Neufahrzeug gilt.

    Da der Mokka bereits im Mai 2016 Zugelassen wurde, ist es kein Neuwagen mehr.


    Auch im Fall einer Tageszulassung erwirbt der Käufer ein fabrikneues Fahrzeug, wenn der Verkauf maximal zwei Wochen nach der Erstzulassung auf den Händler erfolgt. Wird das Fahrzeug nicht als Vorführwagen, sondern als „Neuwagen“ mit dem Hinweis auf eine 19 Tage zuvor erfolgte Tageszulassung verkauft, ist der Käufer jedoch zum Rücktritt berechtigt. Denn eine um mehr als zwei Wochen kürzere Garantiezeit nimmt dem Fahrzeug die vereinbarte Neuwageneigenschaft. Quelle: Wann ist ein Neuwagen ein Neuwagen



    Das BGH-Urteil sagt ja auch folgendes aus: "ein unbenutztes Fahrzeug". Quelle: Bezug BGH-Urteil



    Somit hat der FOH recht, dass die erste Inspektion im Mai 2017 fällig gewesen wäre. Das Fahrzeug war zugelassen und hätte am Straßenverkehr teilnehmen können.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

    Magma Rot, inkl. Ambientebeleuchtung, Digitaler Radioempfang DAB+, Radio Navi 950 Europa IntelliLink, Rückfahrkamera, Winter-Paket

    Einmal editiert, zuletzt von Gerard ()

  • Hallo Gerard,
    dein von dir zitierter Hinweis auf das BGH-Urteil sagt doch genau das aus, was ich bereits geschrieben habe. Fahrzeuge mit "Tageszulassung" gelten bis zu einer Dauer von höchstens 12 Monaten mit 0 Kilometern als "Neuwagen". Wenn ich ein Fahrzeug mit 0 Kilometern im März als Tageszulassung kaufe, also noch nie gelaufen, ist es unlogisch, 2 Monate später zur Inspektion zu fahren, zumal die Inspektionsanzeige nichts anzeigt.
    Zitat aus Wikipedia: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ( VIII ZR 109/04 ) sind Autos mit TAGESZULASSUNG als NEUWAGEN anzusehen, wenn das Modell noch unverändert hergestellt wird, es keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellerdatum und Verkaufsdatum max. 12 Monate liegen und der Kilometerstand nahe"0" (+10) Kilometer beträgt. Alles klar?
    Das Fahrzeug war zwar einmal zugelassen, hat aber nachweislich nicht am Strassenverkehr teilgenommen.
    Achim

  • Hallo Achim,


    du schreibst aber, das der Wagen in Ungarn zugelassen war. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob der Wagen auch tatsächlich gefahren wurde. Hier ist es völlig ausreichend, das man ihn hätte fahren können.


    Auch im Fall einer Tageszulassung erwirbt der Käufer ein fabrikneues Fahrzeug, wenn der Verkauf maximal zwei Wochen nach der Erstzulassung

    Es ist nun mal so, dass der Wagen juristisch gesehen kein Neufahrzeug mehr ist.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

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  • Hallo Achim, :) ... :acu:


    ich sehe es leider auch so wie Gerard, da dein Mokka bereits im Mai erstmalig zugelassen wurde und genau ab diesem
    Zeitraum läuft deine Garantiezeit und der Zeitraum zur nächsten Inspektion. Egal ob er gefahren wurde oder beim
    Händler stand.
    Zudem sind Re-Importfahrzeuge meisst auch mit Ausstattungsabweichungen.
    Opel, aber auch andere Herstellen bauen ihre Fahrzeuge für den Absatzmarkt länderspezifisch und sind unterschiedlich ausgestattet.


    Leider haben wir diese Erfahrung bei Ford, Mod. Fiesta machen müssen. Das Fahrzeug wurde für den Spanischen-Markt gefertigt,
    hatte auch eine Tageszulassung von der wir nichts beim Kauf wussten, hatten einen Garantiefall und dabei ist alles aufgeflogen,
    weil lt. Ford-Werke-Köln das Fahrzeug schon bereits außerhalb der Garantie war. Wir haben daraufhin vom zweiten Händler,
    da wo wir auch das Fahrzeug als Neufahrzeug gekauft hatten, einen erhelblichen finanziellen Ausgleich erhalten.




    Außerdem hatte dieses Fahrzeug einige erhebliche Ausstattungsmängel, daher niewieder, da wird leider zuviel gemauschelt....leider...!!!!


    Ansonsten, Ich hoffe dein MOKKA ist trotzdem in Ordnung und wünsch Dir viel Fahrfreude. :auto::winkekke:


    Viele Grüße


    Winfried

  • Man sollte sich immer klar machen: der Hersteller ist in der Formulierung von Garantiezusagen ziemlich frei, da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Garantie des Herstellers gibt.


    Garantiezusage des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel.


    Daher ist auch grosse Vorsicht bei der Anwendung des Neuwagenbegriffs der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Garantiebedingungen angebracht.


    Gerade in Rechtsfragen ist Wikipedia nicht immer die passende Instanz.

  • Hallo Aggiepack,
    hier im speziellen Fall geht es nicht um Garantie. Es geht hier einzig und allein darum, das angeblich die 1.Inspektion versäumt wurde. Meine Frage war ja auch, wie das mit der Servicemeldung ( Code 82 )im Display abläuft. Erscheint die Servicemeldung nach Ablauf einer bestimmten Zeit ( z.B. 1 Jahr ) auch bei einem nicht in Betrieb genommenen nagelneuen Fahrzeug z.B mit 10 Kilometern? Oder erscheint die Servicemeldung nur bei einem in Dauer-Gebrauch befindlichen Fahrzeugs?
    Denn ich habe den Mokka im März 2017 mit 10 Kilometern bei einem deutschen Händler gekauft. Nach Aussage meines FOH hätte der Mokka, da er im Mai 2016 in Ungarn eine Tageszulassung bekommen hatte, dann im Mai 2017, also 2 Monate nach meinem Kauf, zur 1. Inspektion gemusst. Die entsprechende Servicemeldung Code 82 ist aber nicht im Display angezeigt gewesen. Sie hätte aber nach m.M. spätestens Ende April 2017 kommen müssen und mich auf einen Inspektionsservice hinweisen müssen. Von Mai 2016 bis Mai 2017 = 1 Jahr. Wenn es denn so sei, wie der FOH behauptet. Daher bin ich davon ausgegangen, das erst mit der Inbetriebnahme des Mokkas im März 2017 durch mich der Beginn des Serviceintervalls beginnt und nach einem Jahr die 1. Inspektion fällig wird. So ist es ja dann auch passiert. Gekauft März 2017, jetzt Ende Februar 2018 die Meldung Service Code 82 im Display, genau nach einem Jahr. Und heute die 1. Inspektion bei 9700km durchführen lassen.
    Es wurde ja seitens des FOH dem verkaufendem Händler unterstellt, er hätte die Löschung des Service-Codes 82 an dem Mokka vor Verkauf durchgeführt. Ich glaube allerdings nicht, das der Code 82 im Display bei einem mit 10 Kilometer nagelneuen unbenutzten Mokka bereits nach 10 Monaten ansteht. Wenn überhaupt ein Code ansteht.


    Achim

  • Die Angaben im Serviceplan beziehen sich doch auf ein Datum bzw. KM-Stand ab Erstzulassung. Wie viel KM das Auto inzwischen gefahren ist und ob es nur rumstand, interessiert in dem Fall leider niemanden.


    Ich habe mal eine Reportage gesehen, dass sich der erste KM-Stand bis zu 3x (maximal x KM) wieder durch den Händler zurückstellen lässt (damit das Auto wieder "neu" ist). Ob das bei Opel auch funktioniert und ggf. von deinem Händler so gemacht wurde, kann ich nicht beantworten. Würde aber zumindest erklären, warum du die Meldung zum Service nicht bekommen hast.


    Hast du mal spaßeshalber nachgeschaut, was die Öl-Lebensdauer sagt? Die müsste dann ja auch schon ziemlich weit unten gewesen sein und das Öl möchte ja auch mindestens 1x im Jahr gewechselt werden.

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  • Meine Frage war ja auch, wie das mit der Servicemeldung ( Code 82 )im Display abläuft. Erscheint die Servicemeldung nach Ablauf einer bestimmten Zeit ( z.B. 1 Jahr ) auch bei einem nicht in Betrieb genommenen nagelneuen Fahrzeug z.B mit 10 Kilometern? Oder erscheint die Servicemeldung nur bei einem in Dauer-Gebrauch befindlichen Fahrzeugs?

    Ja, die Zeit beginnt anzulaufen, wenn die Steuergeräte das erstemal Strom bekommen. Also bereits im Produktionswerk.


    Das ist u. a. üblichweise in den sogenannten Überführungskosten enthalten (Es wird geprüft, ob der PKW noch in dem Zustand ist, wie er das Werk verlassen hat). Am Tag der Zulassung werden dann alle Werte zum Fahrzeug vom Händler genullt (Reset).


    Nach Aussage meines FOH hätte der Mokka, da er im Mai 2016 in Ungarn eine Tageszulassung bekommen hatte, dann im Mai 2017, also 2 Monate nach meinem Kauf, zur 1. Inspektion gemusst.

    Ja, da ab dem Tag der ersten Zulassung, beginnt dann beim Mokka auch der Intervall für die Inspektion, jenachdem was zuerst eintritt, entweder 30.000 KM oder 365 Tage. Unter anderen wird das Datum auch im Serviceheft vom FOH im Serviceheft dokumentiert (Siehe 1. Seite im Serviceheft). Der FOH bestätigt also umgangssprachlich, den ersten Tag der Inbetriebnahme.


    Ich bin aber davon ausgegangen, das laut BGH ein Auto mit Tageszulassung, welches nicht älter als 12 Monate ist und kilometermäßig gegen Null ist, als Neufahrzeug gilt.

    Nein, du hast juristisch gesehen, einen Jahreswagen gekauft.


    Warum? Siehe meine Links in Post 2.


    Lieber Achim, ich gebe hier ja zum Thema nicht meine persönliche Meinung wieder, die würde dir ja nun auch nicht helfen.


    Außer das ich deinen Unmut verstehe und den verstehe ich sehr gut.


    Im allgeinen gesagt, würde auch ich es begrüßen, wenn in den Schulen nicht nur gelehrt werden würde, wann wo und wie, die Wikinger was gemacht haben, sicherlich auch sehr interessant.


    Für das Leben heute aber eher zweitrangig finde ich, da sind Kauf- und Mietverträge auch sehr praxis näher.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

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  • Hallo BurSch
    ja, das mit dem Öl habe ich geprüft. Bei Kauf waren es 100%, jetzt nach Aufleuchten der Service-Anzeige waren es noch 5%.


    Hallo Gerard,
    danke für deinen ausführlichen Beitrag. Als Fazit gilt eben, das nicht alles Gold ist, was glänzt. Im Grunde genommen hat der Händler, der mir das Auto verkauft hat, einen wichtigen Aspekt zum Kauf verschwiegen, entweder mit Absicht oder aus Unkenntniss.
    Ich werde damit leben können.


    Achim