OLG Frankfurt zur Haftung von Waschanlagenbetreibern

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels




    Hier der Link zum Urteil:


    https://olg-frankfurt-justiz.h…85-e21d-0648-71e2389e4818

    Ich bin aus dem Alter raus, in dem ich mir von Menschen, die mir nichts bedeuten, den Tag versauen lasse :beut: !

    Mokka A Edition 1.4, 103 kW, Automatik. EZ 06.05.16. Espressobraun, km-Stand 45.200, 7.4l/100km lt. BC, Stand 01.03.2024

  • Hab auch immer ein ungutes Gefühl bei diesen Waschanlagen bis jetzt ist alles gut gegangen.

    Grüße Frank :auto:


    Opel Mokka X 1,4 Innovation in Seide braun Metallic mit OPC Line Sport Paket , Bi Color Alufelgen , Rückfahrkamera , Kollisionswarner , Spurhalteassistent.



  • Sorry wenn ich jetzt abkotze.......
    Solche Gerichtsurteile sind mal wieder typisch Deutsch.
    Da streuben sich meine Nackenhaare bis der Arm nach oben geht. :fool:


    Demnach bin ich als Autofahrer auch nicht haftbar wenn ich einen
    Radfahrer in den Graben kicke..... da muß der Geschädigte dann
    den Autohersteller in die Pflicht nehmen denn es war ja nicht ich
    sondern das Auto welches den Schaden verursacht hat. :flash2:
    *** armes Deutschland ****

    MOKKA-Treffen 2015, 2016, 2017 in Suhl: :thumbup:
    Regionale Treffen:
    06-07-2019 Kohlenmühle Neustadt/Aisch :du:

    23-04-2020 Ebnisee :applaus:

  • Umsonst gekotzt! Es gilt das Verursacherprinzip: der Waschanlagenbetreiber kann ja nix für den defekten Sensor, sondern der Hersteller der Anlage und letztendlich der Zulieferer dieses Bauteils.


    Wenn Du einen Radler von der Straße schubst, hast Du einen Fahrfehler gemacht und bist somit schadenersatzpflichtig.


    Fliegt Dein Außenspiegel durch die Gegend, weil Opel den unsachgemäß verschraubt hat, und fegt den Radler aus dem Sattel, bist Du nicht schadenersatzpflichtig.

    Ich bin aus dem Alter raus, in dem ich mir von Menschen, die mir nichts bedeuten, den Tag versauen lasse :beut: !

    Mokka A Edition 1.4, 103 kW, Automatik. EZ 06.05.16. Espressobraun, km-Stand 45.200, 7.4l/100km lt. BC, Stand 01.03.2024

    2 Mal editiert, zuletzt von Graureiher ()

  • @Graureiher


    wie an meinem Smiley :flash2: zu erkennen handelt es sich bei meiner Aussage
    um einen "JOK"


    NACHTRAG in gemäßigter Form:


    Das Urteil des OLG Frankfurt hätte auch lauten können;
    Grundsatz: Wer anderen einen Schaden zufügt ist haftungspflichtig.
    Demnach hätte die Versicherung des Waschanlagenbetreibers und Dienstleisters
    den Schaden begleichen müssen und im Nachtrag die Schadensumme vom
    Hersteller/Wartungsbetrieb einfordern müssen.
    Und nicht wie hier, den Geschädigten auf seinen Kosten sitzen lassen.
    Aber! gesunder Menschenverstand und Rechtsgrundsätze sind nicht miteinander
    vereinbar..... :cray:


    Manfred

    MOKKA-Treffen 2015, 2016, 2017 in Suhl: :thumbup:
    Regionale Treffen:
    06-07-2019 Kohlenmühle Neustadt/Aisch :du:

    23-04-2020 Ebnisee :applaus:

  • Im Prinzip könnte man auch anschreiben:


    Schäden die durch die Anlage entstehen werden nicht durch den Betreiber übernommen . Für eine einwandfreie Funktion der Anlage kann nicht garantiert werden. Benutzung auf eigenes Risiko!

  • Im Prinzip könnte man auch anschreiben:


    Schäden die durch die Anlage entstehen werden nicht durch den Betreiber übernommen . Für eine einwandfreie Funktion der Anlage kann nicht garantiert werden. Benutzung auf eigenes Risiko!

    Das hört sich gut an.
    Wenn so was an einer Waschanlage steht kann sich der Betreiber aber
    die Hände waschen, mit reiben ist da nichts mehr.
    Da würde ich aber nie mehr hingehen.
    Das kommt gleich nach: Eltern haften für ihre Kinder und das ist wenigstens logisch.

    MOKKA-Treffen 2015, 2016, 2017 in Suhl: :thumbup:
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    06-07-2019 Kohlenmühle Neustadt/Aisch :du:

    23-04-2020 Ebnisee :applaus:

  • Das klingt eher nach einem Scherz, da passt auch, bei grün bitte nicht losfahren, für eine funktionstüchtige Anlage kann nicht garantiert werden, losfahren auf eigenes Risiko, der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden

    GS Line , 1,2l , 130PS , 8Gang Automatik