Realisierung Gebrauchtwagengarantie und Verzicht auf Einrede der Beweislastumkehr

  • Hallo Miteinander,


    wenn man sich für einen Mokka X interessiert der schon aus der Werksgarantie raus ist, dann hat man das Problem, dass das Wunschfahrzeug möglicher Weise nicht um die Ecke steht.


    Wenn ich der JwiO (Ganz weit im Osten) mir ein Auto kaufe möchte, dass beim Händler in Saarbrücken steht, habe ich das Problem, wenn icheine gebrauchtwagengarantiepflichtige Reparatur habe, dass ich eigentlich anden Kaufort (Saarbrücken) muss um die Reparatur durchführen zu lassen.


    Hat jemand schon eine Möglichkeit gefunden, Reparaturenvor Ort durchführen zu lassen und die dann mit dem verkaufenden Händlerabzurechnen?


    Die zweite Frage bezieht sich auf die Beweislastumkehr.
    Nach einem halben Jahr muss ich ja als Käufer dem Händler nachweisen, dass esein versteckter Mangel war der schon beim Kauf vorlag.


    Es gibt ja beim Neuwagenkauf (BMW) den Verzicht auf die Einrede des Beweislastumkehr zu vereinbaren.


    Habt Ihr sowas auch schon mal auf dem Gebrauchtwagensektor gehört?


    Netter Gruß Olaf

  • Hallo Olaf
    Ich bin es schon wieder! :whistling:
    Ich kann Dir deine Frage jetzt nicht zu 100 Prozent beantworten.Ich kann Dir nur einen Tip/Rat geben wieich es machen würde.


    Wenn ein interressantes Auto(natürlich nur der Mokka :D ) weiter entfernt steht würde ich darauf achten das er noch etwas Werksgarantie hat. 2 Wochen reichen.Denn dann kannst Du beim Foh eine Garantieverlängerung abschliessen.Wenn dann was sein sollte kannst Du es Vorort reparieren lassen.
    In deinem geschilderten Fall liegt das am Verkäufer ob er bei einem Defekt von Dir verlangt zu ihm zu kommen.Das würde ich vor dem Kauf mit ihm klären!


    Das ist mein Rat wenn Du auf die Suche nach einen schönen Mokka für dich gehst! 8)

    Gruß Markus


  • Ich habe hier auch noch einen Beitrag über die Garantieverlängerung.da kannst Du ja auch mal reinschauen als Hilfe.


    Aber vieleicht hast Du ja Glück und findest einen passenden Wagen der das alles schon hat! :)


    Garantieverlängerung


    Ps:Ich habe deinen Thread in allgemeine Themen verschoben.Da paßt er im Moment besser hin als in die Kaufberatung! :) Weil Du hast ja noch keinen passenden Wagen gefunden oder spezielle Fragen dazu auf was Du vor dem Kauf achten musst.Mängel usw...

    Gruß Markus


  • Ich weiß gar nicht wie lange die Garantie beim Mokka ist. Wahrscheinlich nicht 5 Jahre wie bei meinem Hyundai den jetzt meine Frau fährt. Wenn du aber beim Händler jetzt eine zusätzliche Garantie abschließt dann wird die von einem Drittanbieter kommen, umfasst wirklich nur die wirklich schlimmen Sachen, und wird NICHT Händlergebunden sein.

  • Hat jemand schon eine Möglichkeit gefunden, Reparaturenvor Ort durchführen zu lassen und die dann mit dem verkaufenden Händlerabzurechnen?

    Es gelten die normalen Grundsätze zur Sachmängelhaftung - dem Händler ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Einfach in die eigene Werkstatt fahren und dem Händler die Rechnung schicken geht in die Hose, siehe z.B. BGH VIII ZR 49/05. Wenn der Händler vorher (!) die Kostenübernahme schriftlich (!) zusagt, ist das natürlich kein Problem.


    Es gibt ja beim Neuwagenkauf (BMW) den Verzicht auf die Einrede des Beweislastumkehr zu vereinbaren. Habt Ihr sowas auch schon mal auf dem Gebrauchtwagensektor gehört?

    Es gilt Vertragsfreiheit. Wenn der Händler bereit ist, so was vertraglich zu vereinbaren...wenn nicht, dann halt nicht.

    Mokka B Business Elegance 130 PS 8AT Kontrast-Grau