Das Umsatzsteuergesetz sieht ab 1.1.2019

  • Habe untenstehenden Text einfach mal kopiert. Der aus einem Forum kommt. Wo ich aktiv dabei bin. Da hatten wir bis Ende 2018 eine Börse. Für Verkauf und für Suchen. Der Foren Inhaber und Betreiber hat auf Grund dieses Textes und Abklärungen bei einem Juristen, einem Anwalt und Fachanwalt. Die Börse geschlossen.




    Das Umsatzsteuergesetz sieht ab 1.1.2019 eine Aufzeichnungspflicht vor, nach der ich als Webseiten-Betreiber die Daten, inklusive der Steuerdaten, von Verkäufern zu erfassen habe, bei Privatpersonen statt Steuernummer/USt-ID das Geburtsdatum. Dazu Lieferort und Preis zu jeder Transaktion. Diese Daten fielen unter die 10-jährige Aufbewahrungsfrist (aus welcher in der Praxis bekanntlich 13 Jahre werden) und die Finanzbehörden wären befugt, diese Daten ohne weitere Legitimation (insb. ohne richterlichen Beschluss) bei mir abzufragen. Ab 1.9.2019 wäre ich als Seitenbetreiber zusätzlich haftbar zu machen für hinterzogene Umsatzsteuer aus Transaktionen, welche über die Kleinanzeigen, Verkaufsanzeigen, etc. abgewickelt wurden und bei denen ich der Aufzeichnungspflicht wissentlich oder unwissentlich nicht nachgekommen bin oder nicht nachkommen konnte.



    Dies könnte ja auch für dieses Forum in Betracht kommen. Da ich kaum glaube, dass der Forenbetreiber und der Foreninhaber sämtliche Verkäufe aufzeichnet. Mit den geforderten Daten. Die er erst noch eine sehr lange Zeit Aufbewahren/Speichern muss und einfach so auf Verlangen des Finanzamtes oder entsprechendem Amtes Vorlegen muss. Sollten Da die da Fehler finden oder vorhanden sein. Muss der Forenbetreiber und Foreninhaber dafür geradestehen. Ist haftbar und darf unter Umständen dann schön brav bezahlen.



    Das Ganze nicht als Kritik oder so ähnlich ansehen. Es soll ein Hinweis sein. Was der Forenbetreiber und Foreninhaber damit machen. Ist Ihre Sache.